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1. Bilder aus der griechischen und römischen Sage und Geschichte, Römer und Germanen - S. 99

1914 - Düsseldorf : Schwann
Mit Speer und Keule hat er den räuberischen Wolf im Waldesdickicht erjagt. Auf Bänken, die um den Herd zusammengeschoben werden, verzehrt die Familie das kräftige Mahl. Sind Knechte und Mägde auf dem Gehöft, so nehmen auch sie daran teil. Nach dem Mahle streckt sich der Mann auf die sprichwörtlich gewordene „Bärenhaut" am Herde nieder; die Frau aber spinnt und webt oder schafft mit Schaufel und Hacke auf dem Felde. § 171. Besondere Gewohnheiten. Nicht immer verfließt der Tag so eintönig. Hat der Hausherr Gäste, so geht es hoch her. Die Gastfreundschaft ist, wie bei allen Naturvölkern, unbeschränkt. Man schmaust oft, bis der Vorrat an Fleisch und Brot aufgezehrt ist. Dann bricht der Wirt mit seinem Gaste auf, und ungeladen treten sie in das Haus eines beliebigen Nachbarn, der ebenfalls gern mit ihnen teilt, was er hat. Das mit Met gefüllte Horn des Urs, das oft schon mit Silber eingefaßt ist, macht bei Gesang die Runde, und der Trunk berauscht die Sinne. Dann greifen die Männer zu den Würfeln; die Leidenschaft des Spieles wächst und wird nicht selten so groß, daß selbst Hab und Gut, ja die Freiheit von Weib und Kind und der eigenen Person „aufs Spiel gesetzt" werden. Zuweilen kommt es unter den Zechenden auch zu Hader und Streit; leicht erwacht im Trunke der Geist blutiger Zwietracht. Dann wird das Gebot der Gastfreundschaft vergessen, und Verwundung und Totschlag brechen gar den Frieden des Gehöftes. Ist der Tod in der Familie eingekehrt, so wird ein Baumstamm gespalten, ausgehöhlt und um die eingebettete Leiche wieder geschlossen; unter Opfer und Gesang übergibt man den „Totenbaum" der Erde. Auch birgt man eine Leiche oder im Falle von Verbrennung ihre Asche in einer Steinkammer, die über der Erde aus rohen Steinen errichtet und mit einem Erdhügel überdeckt wird; solche Hünen-, d. h. Heldengräber finden sich noch heute. § 172. Die Stellung der Frau. Die Ehe, d. h. Gesetz, war den Germanen ein heiliges Band. Sie kam der Form nach zustande, indem der Mann die Braut von ihrem Vater oder ihrem nächsten männlichen Verwandten kaufte. So bildete sich die Sitte, daß auch die Ausstattung von dem Manne ausging. Sie bestand nicht etwa in häuslichen Gegenständen, sondern in Rindern, einem gezäumten Roß, Schild, Schwert und Speer; als „Angebinde" empfing er von der Frau eine Waffe oder Rüstung. Rechtlich stand die Frau zeitlebens unter der „Munt", d. H. Gewalt, des Mannes; er war ihr wie auch der Kinder Vormund und schuldete als solcher niemandem Rechenschaft. Ihm, dem Frö, d. H. Herr, mußten alle „frönen". Schwer und drückend war des Weibes
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