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1. Deutsche Geschichte von der Völkerwanderung bis zum Westfälischen Frieden - S. 20

1914 - Düsseldorf : Schwann
Die größte Sorge wandte Karl der Kirche zu. Schwere Strafen standen auf heidnischen Opfern und Gebräuchen, und der Wodansglaube schwand dahin. Zahlreich erhoben sich dagegen Kapellen, Kirchen und Klöster, und Glocken riefen die Christenleute zum Hause des Herrn. Viele Verordnungen erließ der Kaiser für die Heranbildung der Geistlichen und die Würde des Gottesdienstes, für Volkspredigt und Kirchengesang. Jeder freie Bauer aber mußte den zehnten Teil seines Ertrages an die Kirche und zum Unterhalt der Armen geben. Der Kriegsdien st beruhte noch auf dem alten Heerbann; jeder Freie war wehrpflichtig. Für weniger Bemittelte traf Karl aber die Erleichterung, daß sie nur zu dreien oder vieren gemeinsam einen Mann zu stellen hatten. Ausrüstung und Verpflegung hatte fönst ein jeder felbst zu besorgen, und Sold gab es nicht. § 34. Vor Gericht. Dreimal jährlich war in jedem Gaue Ding, d. h. Gericht, unter freiem Himmel. Den Vorsitzenden, den Grafen, umgaben sieben Schöffen. Sie vertraten, wie die heutigen Schössen und Geschworenen, das Volk. Die Freien, die ringsum stehen und zuhören konnten, bildeten den „Umstand". Der Beklagte mußte sich verte—dingen, d. h. verteidigen. Schwuren sechs freigeborene „Eideshelfer", daß sie ihn für unschuldig hielten, fo wurde er freigesprochen. Um nicht von dem „Umstande" wegen unrichtigen Urteils „zu—recht—gewiesen" zu werden, überlegten die Schöffen ihren Spruch „umständlich". Der Verurteilte konnte ihn „schelten", d. H. anfechten; er wandte sich dann an das Hof- oder Pfalzgericht, dessen Vorsitz der P f a l z g r a f führte, und begehrte ein neues Urteil. Als Beweis galten lange Zeit auch die sogenannten „Gottesurteile"; wer z. B. in Feuer oder heißes Wasser faßte, ohne sich „die Finger zu verbrennen", wer gebunden und ins Wasser geworfen oben schwamm, der wurde, so meinte man, dadurch von Gott für unschuldig erklärt und deshalb freigesprochen. Ähnlich entschied man wohl zwischen Streitenden durch Halmziehen: wer „den kürzeren (Halm) zog", hatte verloren. Am häufigsten war ein Zweikampf?) § 35. Aus einem Wirtschaftshofe Karls. Um die wichtige Landwirtschaft zu heben, unterhielt Karl auf den zahlreichen Königsgütern (Domänen), deren Erträge seine Haupteinnahme waren, ausgedehnte Musterwirtschaften. An der Spitze eines solchen Herrenhofes sehen wir einen Amtmann oder Meier. Er hat auch *) Gedichte: Weber, „Auf der Dingstätte." Greif, „Der stumme Kläger." ©tmrodf, „Das Pferd als Kläger." Schack, „Bahrrecht."
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