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1. Deutsche Geschichte von der Völkerwanderung bis zum Westfälischen Frieden - S. 70

1914 - Düsseldorf : Schwann
— 70 - Städtische Geschütze schleudern ihre schweren Steingeschosse gegen die bröckligen Umwallungen der Raubnester, und der gefangenen „Schnapphähne" warten Rad und Galgen, Blendung, Vierteilung oder dgl. Die Strafen sind zur Abschreckung ungemein schwer und grausam; selbst geringere Übeltaten werden durch Abhauen der Hand, Brandmarken, Auspeitschen oder Ausstellung am Pranger bestraft. Auf einer einzigen Burg hausen nicht selten mehrere, ja ein Dutzend arbeitsscheuer, verarmter Ritterfamilien, und mancher „Pfeffersack" fällt noch immer den hungernden Wegelagerern, die im Versteck „hinter dem Berge halten", zum Opfer. Zahlreiche Ritter treten in fürstlichen oder städtischen Solddienst. Andere haben aus der alten Glanzzeit ihren Grundbesitz gerettet und nun als „Krautjunker" in eigene Bewirtschaftung genommen. Dadurch aber gerät der unfreie Bauern st and, den auch Krieg und Fehden hart mitnehmen, in wachsende Not. Der Grundherr steigert ihm die Abgaben an Früchten und Vieh, mehrt seine Fronen, die Hand- und Spanndienste, und oft wird der Zinsbauer einfach „abgemeiert" oder „gelegt", d. h. von Haus und Hof gejagt. Der „Dörper" (= Dörfler, Bauer) ward als dummer „Tölpel" verspottet. Schlimm war es, daß das römische Recht, welches gegen Ende des Mittelalters zur Herrschaft in Deutschland kam, ihm feindlich entgegentrat; es betrachtete ihn als unfrei von Natur und sprach ihm jedes Recht an der Scholle ab. So wurde die Bedrängnis des einst so blühenden Standes immer größer, und eine dumpfe Gärung bemächtigte sich der bäuerlichen Kreise. Schon kam es bald hier, bald da zu gefährlichen Ausbrüchen, und der alte deutsche Notruf: „Wlfen, Wlfen!" (zu den Waffen!) schwirrte in der Luft. Mit geballter Faust schaute der bedrückte Hörige von seiner amtlichen Strohdachhütte zu dem Herrenhofe hinüber, und Ingrimm erfüllte sein geknechtetes Gemüt, wenn der harte Gutsherr ihn mißhandelte und dessen Wild ihm den kleinen Acker zerfraß und zerwühlte. „Wir wissen keinen Rat!" stand auf einer Bauernfahne geschrieben. § 129. Die Feme. In W e st f a I e n jedoch, dem Lande des weißen Sachsenrosses, lebte noch die alte, trotzige Bauernart. Hier hatte sich durch alle Stürme der Zeiten hindurch vielfach ein f r e i e r Bauernstand behauptet. Er hegte mit sächsischer Zähigkeit den Rest des altdeutschen Grafengerichts und bildete ihn unter allerlei Formen und Formeln allmählich zu jener eigentümlichen Einrichtung aus, die als Feme, d. h. Genossenschaft, ein großes Ansehen gewonnen hat. Ihre Blüte fällt in die letzte Regierungszeit des Kaisers Sigismund. Nur im Lande Westfalen, auf der roten oder rauhen Erde, konnte nach Femerecht gerichtet werden. Auf dem Grund und Boden eines „Stuhlherrn" stand der
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