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1. Römische Geschichte - S. 154

1889 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
Sitten. Soziale Verhältnisse. — 154 — Quellen zur Erkenntnis ihres Zustandes vor der Völkerwanderung sind: Die erhaltenen Gesetze (s. it. T. Iii: unter Merovingern und Karolingern aufgeschrieben) auch Weistümer,') Dichtungen,2) besonders einzelne Sprach-, zugleich Kultur-, auch Sittendenkmale. Schriftsteller: Die Griechen (die noch sehr ungenügende Kunde von den Völkerverhältnissen des Nordens besitzen ^Hyperboräer: Herodot]; Pytheas von Massilia s. o.; erst Strabo eingehender); endlich die Römer — selbst lange unklar über das Verhältnis von Kelten und Germanen. Der erste, welcher den Unterschied zwischen Kelten und Germanen kennt und kennen lehrt, ist G. Julius Cäsar (d. bell. gall.). Der Klassiker für die „Germania" ist Tacitus, der erste, welcher die Zukunft dieses Volkes ahnt (Hauptquelle). Eigentümlichkeiten des Volkes. Einfachheit, Keuschheit, Treue, Tapferkeit, Gastfreiheit, Liebe zur Freiheit, aber auch zu Trinkgelagen^ und zum Würfelspiel (leidenschaftlich bis zum Einsetzen von Haus und Hof und der persönlichen Freiheit). Des Mannes würdig ist nur Jagd und Krieg; das Haus und Feld besorgt die Frau. Gemäß der Wertschätzung der Freiheit ist für die Einteilung des Volkes der Hauptunterschied derjenige zwischen Freien (teils ?{i>alittgeuni)principes,4) teils sgemein — Semper—] Freie) und Unfreien (Halbfreie oder Liti-Lassen und Sklaven). Die Ehre des freien Mannes ist die Waffenehre, deren der Jüngling durch die Schwertleite teilhaftig wird; die Waffen trägt der freie Mann selbst in der Volksversammlung (s. u.), durch Waffengeklirr drückt er den Beifall aus. Die sichere Grund« läge aller Freiheit ist die Erbauung des gesamten Volkslebens auf die Familie als natürlichste Einheit für alle Verbände, in ihr ist der Hausvater König/) doch ohne Unterdrückung der Frau, die bei den Germanen eine geachtetere Stellung als bei den klassischen Völkern hat (schon in der Kleidung Annäherung beider Geschlechter). Sein Heim liebt der Germane frei vom Gedränge der Ortschaften — allein stehend, mitten auf seinem Grundbesitz?) Auf der Familie beruht die Zehentschaft (je zehn), auf dieser ebenso die Hundertschaft, die Unterabteilung des Gaues und der Markgenossenschaft, in welche die Stämme zerfallen. *) Die fundamentale Behandlung dieser Rechtsquelle verdanken wir Jacob Grimm (Deutsche Rechtsaltertümer), dem Vater der Germanistik. 2) Die Edda — 11/12 Jahrhundert gerettet vor dem Eifer christlicher Priester von Skandinavien nach Island. 3) Tacit. G. 23: potui humor ex hoi’deo aut frumento in quan-dam similitudinem vini corruptus; proximi ripae et vinum mercantur. 4) Ursprung nur zu vermuten: Größerer Grundbesitz oder Erbschaft des Ruhmes eines berühmten Vorfahren. 6) “My liouse is my castle” erinnert an den altgermanischen Standpunkt. Der Begriff „Heim" (home Heimat) ist specifisch germanisch. 6) Colunt discreti (Germ. 16) — wie noch Heute die Westfalen; doch giebt es auch Dörfer.
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