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1. Von der Begründung des Deutschen Reichs durch Heinrich I. bis zur höchsten Machtentfaltung des Kaisertums unter Heinrich III. - S. 55

1890 - Halle : Buchh. des Waisenhauses
Das deutsche Reich unter Otto I. dem Grofsen. 936 — 973. 55 949 Fortdauer der Kämpfe im westfränkischen Reiche. Grerberga bittet um deutsche Hilfe; auf Greheifs des Königs zieht Konrad von Lothringen nach Frankreich und vermittelt einen Waffenstillstand zwischen König Ludwig und Herzog Hugo, während dessen die beiden Könige eine Zusammenkunft halten. Nach Ablauf des Still- e) Über die Begründung der nordischen Bistümer vgl. Adam. brem. Ii, 3. 4 Ss. Vii, 307: Eo tempore1 Dania cismarina, quam Iudland incolae appellant, in 3 divisa episcopatus, hammaburgensi episcopatui subiecta est. —- Agapitus papa — Adaldago (Erzbischof von Hamburg) — ius ordinandi episcopos tarn in Daniam quam in ceteros septentrionis populos ■— concessit. Igitur primus ordinavit episcopos in Daniam, Hont vel Haredum ad Sliasvig, Liafdagum ad Ripam, Reginbrondum ad Har us am. Quibus etiam commendavit illas ecclesias, quae trans mare sunt, in Fune, Seland et Scone ac in Sueonia. Anno archiepiscopi factum est hoc 12 (— 948). Auf der Synode zu Ingelheim erscheinen zum ersten Male die Bischöfe von Schleswig, Bipen und Aarhus, und es ist möglich, dafs hier ihre Investierung erst erfolgte. Mit der Einrichtung dieser neuen Bischofsitze wird es Zusammenhängen, wenn Agapit dem Hamburger Erzbischof abermals alle Rechte im Norden bestätigte, die Kölner Ansprüche auf Bremen aufs neue zui’ückwies und die Bischöfe von Halberstadt and Hildesheim, sowie alle angrenzenden Bischöfe aufforderte, den Hamburger Metropoliten in allem zu unterstützen, Jaffe, Reg. pont. I, 460 no. 3641 (vom 2. Januar 948), vgl. Dümmler 167. Zu den 3 nordischen Suffraganbistiimern Hamburgs trat später, wie es scheint erst nach 968, als viertes Oldenburg, i vgl. Dümmler 505 n. 2. Die im Original erhaltene Stiftungsurkunde Brandenburgs (Bresslau, Diplomata C, p. 7, Dipl. Otton. no. 105 Stumpf 169) zeigt abweichende Daten: 1. Oktober 949, ind. 6, ann. regn. 13; ind. 6 weist auf das Jahr 947, ann. regn. 13 auf 948 hin. Entscheidend" für 948 ist für Stumpf, Dümmler 168 n. 1 und Sickel, Dipl. p. 188 der Zusatz: consultu Maiini, romanae ecclesiae legati, dessen Abreise nach Flodoard nach Ablauf des "Winters 948/949 erfolgte. Die Havelberger Urkunde, die nur aus einem Kopialbuch bekannt ist (Dümmler 168 n. 2, Dipl. Otton. no. 76 Stumpf 133), nennt als Tag des Erlasses den 9. Mai 946; da jedoch auch hier des lconsultus et inductus — Marini’ gedacht wird, von einer Anwesenheit des Marinus aber in Deutschland im Jahre 946 nirgends berichtet wird, so ist es wahrscheinlich, dafs eine — vielleicht nicht unbeabsichtigte — Änderung der Jahreszahl durch den Abschreiber stattgefunden hat, zumal dieselbe auch inhaltlich mehrfach Anlafs zu Zweifel bietet, vgl. Dümmler 163 n. 3.2 Der erste Bischof von Havelberg war Dudo, der von Brandenburg Thietmar; über die Sprengel vgl. Dümmler 169. 1) Zuvor berichtet Adam von einem Feldzuge Ottos gegen Dänemark, der ihn bis an das Meer geführt habe, quod Nortmannos a Danis dirimit- et usque in praesentem diem a victoria regis Ottinsund dicitur. Bei der Rückkehr habe sich ihm Harald Blatand in der Nähe von Schleswig zum Kampfe gestellt, sei aber unterlegen und habe darauf von Otto sein Reich zu Lehen genommen. Doch darf die Annahme eines Dänenzuges durch Grunds Untersuchungen (Forsch, z. d. G. Xi, 56111.) als widerlegt betrachtet werden. 2) Sickel, Dipl. p.188 hält an 946 fest.
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