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1. Das Alterthum - S. 58

1876 - Berlin : Weidmann
58 Lykurgs Gesetzgebung. Gesetz- und Verfassungsgeber in Sparta auf und beendete zunächst den Kampf der beiden Königshäuser, indem er von nun an gesetzmäßig zwei Könige, aus jedem der Häuser Einen, an die Spitze des Staates stellte. Aber er beschränkte diese Gewalt der Könige so, dass in Sparta die drei Grundformen der Verfassungen zu einem Ganzen sich vereinten: a) Das monarchische Element bestand in den beiden Königen, denen der Oberbefehl im Kriege, der diplomatische Verkehr mit dem Auslande, ein Theil der Gerichtsbarkeit, bestimmte Opferdienste u. dgl, zustanden und die dafür bestimmte Ehrenrechte und Einkünfte genossen. b) Das aristokratische Element lag in den 28 Geschlechtsältesten, zu denen die beiden Könige, als die Häupter der Königsgeschlechter , hinzutraten, so dass ihre Zahl dreißig betrug (die Spartaner zerfielen nemlich, wie alle Dorer, in drei Stämme ((f viai) zu je 10 Geschlechtern (wßui). Diese Männer, die Geronten, sechs-zigjährig oder älter, regierten als ein Senat, Gerusie (ytqovola), das Land; sie waren mit den Königen zugleich die Richter und beriethen über Krieg und Frieden, über die der Volksversammlung vorzulegenden Gesetze u. s. w. c) Das demokratische Element lag in der Volksversammlung («X/ti), die die volljährigen (30 jährigen) dorischen Spartiaten umfasste, zur Vollmondszeit abgehalten wurde, mit ja oder nein ohne weitere Berathung über neue Gesetze, Kriegs- und Friedensbeschlüsse, über die Wahl der Beamten u. s. w. stimmte, also die letzte Entscheidung überall abgab. Lykurgos suchte den Stand der herrschenden Dorer auf jede Weise zu heben. Er brachte dies dadurch hervor, dass er durch eine neue Ackervertheilung’) (zu 9000 Loosen, xääpoz) die Spartiaten an Eigenthum gleich machte und dieses im Besitze jeder Familie dauernd befestigte. Die nichtdorische Bevölkerung, mehr als dreimal so stark, safs als die Umwohnenden, Periöken (nt-Qioiy.oi), im übrigen Lande auf gleichfalls freiem Eigenthum; sie dienten als Schwergerüstete mit im Heer. Ausser ihnen aber gab es leibeigene Landbauern des spartanischen Staates, die Heloten (uhotut), Nachkommen der alten Kriegsgefangenen, wie sie namentlich die Stadt Helos geliefert hatte, welche von dem ihnen zugewiesenen Lande einen bestimmten Betrag zinsen mussten. Ferner bemühte sich Lykurgos besonders, die dorischen Spartiaten zu ausgezeichneter Staats- und Kriegstüchtigkeit heranzubilden. Er erreichte dies, mit Nachahmung altdorischer Einrichtungen Kreta’s (§ 55), a) durch die Erziehung, die den Knaben vom 7. Jahre an von Staatswegen in Anspruch nahm, ihn abhärtete, körperlich übte, an Gehorsam und Zucht gewöhnte, b) Durch die Zeltgenossenschaften {ovoxrjylut) und gemeinsamen Mahlzeiten {cpiduiu oder ovo- ') Von Grote u. Duncker in Zweifel gezogen. Curtius nimmt zu Lykurg’s Zeit nur 4500 Loose an.
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