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1. Das Alterthum - S. 61

1876 - Berlin : Weidmann
Die Aristokratie. 61 dem Temeniden Pheidon eine freie Verbindung, sowohl der argo-lischen Landschaften als des ausserspartanischen Peloponneses herstellen. Wenigstens steht fest, dass Pheidon einmal bei den olympischen Spielen den Vorsitz geführt und das babylonische Mass und Gewicht1) (§ 18) in ganz Griechenland eingeführt hat. Er bemächtigte sich aller Küstenpunkte, entfesselte den Handel im Sinne der Ionier und schlug selbst die Spartaner. Aber als er im Kampfe gegen Korinth gefallen war, um 660 v. Chr., sank Argos, und Sparta nahm seine herrschende Stellung im Peloponnes wieder ein; es besass von nun an, mit dem griechischen Ausdruck, die Hegemonie daselbst. § 62. Eintritt der Aristokratie Tbei den griechischen Staaten. Das patriarchalische Königthum, das die Griechen zu Homers Zeit (§ 56) besassen, schwand mit dem 8. Jahrhundert fast überall; nur in Sparta blieb es in der oben gezeigten beschränkten Gestalt. In Argos fiel es mit Pheidon’s Enkel; ebenso in Korinth; in Athen schon mit Kodros Tode (1068), obgleich hier noch lebenslängliche Archonten aus Kodros Geschlecht blieben, bis 752. In Böotien verschwindet es bald nach Hesiods Zeit (§ 58); in Theben 725. Der reichste Boden der Verfassungsumwälzungen aber sind die ionischen Staaten, besonders in den klein asiatischen Colonien, wo das Königthum ebenfalls das Jahr 800 nicht überlebte. Alle Formen der Verfassung sind hier zuerst zu Tage getreten. Ueberhaupt bot das Seebecken des ägäischen Meeres mit seinem Kranz achäischer und ionischer Stadtgemeinden das Bild lebhaftesten Wechsels dar. Um dieselbe Zeit etwa, als im Peloponnes die messenischen Kriege gekämpft wurden, spalteten sich fast sämmtliche Seestaaten gegeneinander, um entweder Chalkis oder Eretria beizustehen, die auf der engen Insel Euböa um das lelantische Gefild, die einzige Fruchtebne daselbst, in Krieg gerathen waren2). Da das Königthum nie grosse Macht besessen, so wich es im alten Mutterlande ohne bedeutende Erschütterungen; häufig traten die Königsfamilien in die Mitte der grossen Geschlechter zurück. Diese, die schon früher mit den Königen die Gewalt getheilt (§ 56), übernahmen nun die Regierung der Staaten. Aristokratie, d. i. Herrschaft der Besten, Reichsten, Angesehensten, nannte der Grieche die nun folgende Staatsform. Der Adel, bestehend aus den grossen Grundbesitzern, hatte, nach damaliger griechischer Anschauung, allein Zeit und Mittel sich dem Staatsleben zu widmen, während das Volk, der Demos, durch tägliche Arbeit für die niedern Lebensbedürfnisse sorgen musste (ßavavola)', er allein konnte auch seine Söhne so erziehen, dass sie, geistig *) Herodotvi, 127. Böckh, Metrolog. Unters. 2) Thukyd. 1,15.
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