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1. Das Alterthum - S. 69

1876 - Berlin : Weidmann
Solons Gesetzgebung. 69 rannen Theagenes (§ 64) unterstützt, zugleich mit der Besitznahme der Akropolis auch die Tyrannis an sich zu reissen (612?). Aber der Versuch misslang, und auf Veranlassung des Alkm aioniden Megakies wurden seine Anhänger treulos vor den Altären der Götter ermordet1). Theagenes rächte sich, indem er den Athenern Salamis entriss. § 67. Solons Gesetzgebung. I. Pint. Solon. Solons Fragm. bei Bergk. Ii. Schömann, Griech. Alterth. I. K. F. Hermann, Staatsaltertliümer I. 5. Aufl. Heidelb. 1874. Wachsmuth, Hell. Alterthumskunde Ii. A. Böckh, Staatshaushalt der Athener. E. Curt. I, 309 ff. Die drückenden Zustände blieben, indem die Härte der Aristokratie wuchs und diese zugleich nicht einmal im Stande war, Salamis wieder zu gewinnen. Zunächst für diesen letzteren Zweck trat Solon aus Kodros Geschlechte, geb. 639, durch Seereisen und kaufmännische Unternehmungen gebildet, vor das Volk, ermunterte es durch seine Elegien2), eroberte (freilich noch nicht dauernd) Salamis seinem Vaterlande wieder, und setzte in der Stadt die Verbannung der bei dem Kylonischen Mord Betheiligten, besonders der Alkmaioni-den, durch3). Zur Entsühnung berief er den Kreter Epimenides und verband darauf alle Parteien in einer gemeinsamen That, nem-lich in dem heiligen Kriege, den er 596—586 (Curt. 600—590) in Gemeinschaft mit dem Tyrannen Kleisthenes von Sikyon (§ 64) zum Schutz des Orakels von Delphoi gegen die Krissäer ehrenvoll führte. Damit trat Athen aus dem engen Kreise seiner inneren Parteiungen auf die grosse Bühne nationaler Thaten und begann den Spartanern sich ebenbürtig zu zeigen. — Da das Volk in allen Ständen dem Solon vertraute, so ward er im Jahre 595 erster Archon. Er ordnete als solcher zunächst die Vermögens- und Schuldverhältnisse. Dies erreichte er hauptsächlich durch die Sei-sachthie4) (oeioüx&eta, Lastabschüttelung), indem er den Münz-fuss des Talentes von 72 Pfd. (§ 65) auf 52,39 Pfd., von circa 6459 Rm. auf 4715 Rm. herabsetzte5) und mit diesem neuen Gelde die alten Schulden abzuzahlen erlaubte; auch setzte er mit rückwirkender Kraft den Zinsfuss herab und verbot, dass Schuldner als Sklaven verkauft würden6). Der Staat entliess seine Schuldner ganz und durch besondere Gesetze that er der Legung der Bauernhöfe und der Zusammenhäufung der Güter in einer Hand Einhalt. Auch trat eine allgemeine Amnestie ein, von der nur die Alk-maioniden noch ausgenommen waren. Im folgenden Jahre 594 abermals zum Archonten berufen begann Solon die eigentliche Gesetzgebung, die er nach den Grundsätzen der Timokratie7) (§ 64) ausführte. Er theilte nemlich i) Thuk. I, 126. Her. Y, 71. Plut. Solon 12. 2) Plut. Solon 8. 3) Plut. Solon 12. Thuk. I, 126. Diog. Laert. I, 110 ff. 4) Plut. Solon 14 ff. 5) F. Hultsch, gr. u. röm. Metrologie. 6) Plut. Solon 15. 7) Arist. pol. Iv, 5, 1.
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