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1. Das Alterthum - S. 170

1876 - Berlin : Weidmann
170 Resultate. zu üben. Dies zeigte sich ebensowohl in der Religion1), die um diese Zeit die griechischen Gottheiten immer mehr neben den altrömischen zulässt, wie namentlich auch in der Kunst. Die Baukunst der Etrusker, die in früherer Zeit oft Vorbild gewesen, war selbst von griechischen Einflüssen bestimmt; je länger je mehr ward das unmittelbare Vorbild der Griechen geltend. Die Römer haben keinen neuen, selbständigen Stil erschaffen; nur kam in Rom zuerst das bedeutende Princip des Bogenbaues in Anwendung. Die Bildhauerkunst war gleichfalls griechisch; aber der historischpolitische Sinn wandte sich vorzugsweise der Portraitstatue grosser, um den Staat verdienter Männer zu. Einzelne Werke, wie die capitolinische Wölfin, zeigen die Blüthezeit des etruskischen Stils. — Die römische Poesie schloss sich an die Festspiele, aber war wenig mehr als rohe, derbe, nicht gar hoch geachtete Volksbelustigung ; das Schauspiel war im alten Rom mit dem Makel der Bescholtenheit belastet. Die Geschichtschreibung entstand aus den von Jahr zu Jahr durch die Pontifices fortgesetzten Beamtenlisten, und den Stammbäumen sowie den Grabgedenkreden der adligen Geschlechter (§ 117 Anm. 9). Auch entstanden jetzt unter griechischer Einwirkung die oben besprochenen Sagen von der troischen Abkunft und Einwanderung (vgl. § 116). § 136. Resultate. Wir haben, im Gegensatz zu den Griechen, besonders denen der späteren Zeit, ein Volk in die Geschichte treten sehen, dessen Charakterbedingung nicht die Freiheit, sondern die Autorität ist. Der väterlichen Gewalt im Hause entspricht die königliche im Staat, später die des Senats und der Beamten2). Alle aus dem Königthum abgezweigten Magistrate greifen mit starker Gewalt in das Privatleben des Einzelnen hinein. Aber sie sind nur der Ausdruck des Gemeingeistes, der keine andere Individualität aufkommen lässt, als die des allgemeinen römischen Volkscharakters. Das römische Wesen ist aber deshalb kein orientalischer Despotismus: sondern das Volk ist frei, männlich, gross und voll Gemeinsinns, und in ihm und mit ihm ist dies jeder einzelne Mann. Das Gesetz herrscht unverbrüchlich und das Recht gilt für Alle gleich, seit die Verfassungskämpfe beendigt sind. Und selbst diese waren mit höchstem gesetzlichem Sinne und mit jahrhundertelanger Geduld durchgeführt. Es war der Stolz des späteren Roms, dass in ihnen keine eigentliche Gewaltsamkeit verübt, kein Bürgerblut von Bürgerhand vergossen sei3). Der Charakter der Römer ist i) Liv.’Xxv, 12. 2) Gaiusl, 35. Quod ins proprium est civium Roma- norum ; fere enim nulli alii sunt homines, qui talem in filios suos habent po- testatem, qualem nos habemus. 3) Veil. Pat. Ii, 3. Plut. Tib. Gracch. 20.
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