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1. Das Alterthum - S. 218

1876 - Berlin : Weidmann
218 Glanzzeiten des Pompeius. Seeräuberkrieg 67—66. Senate wieder und setzte die Gerichte nur zu einem Drittel aus Senatoren, zu den beiden andern aus Rittern und Soldzahlmeistern (Aerartribunen, die unmittelbar von den Tribus gewählt wurden) zusammen1). Das Censoramt ward mit seiner 5jährigen Dauer wieder erneuert, und durch dasselbe der Senat von verhassten Persönlichkeiten, namentlich von den Creaturen Sulla’s, gereinigt. Auch die Ritter erhielten ihre früheren Vortheile zurück. Durch diese Wiederherstellung der Demokratie bekam Pompeius eine so grosse Popularität, dass er in dem nun folgenden Jahrzehnt als der mächtigste Mann Roms gelten konnte. Aber er wagte es nicht, die bestehenden Formen des alten Staates umzuwandeln, und schwankte zwischen der Stellung eines Bürgers und eines Herrschers hin und her. Nach seinem Consulat entliess er sein Heer, das er, aus Sorge vor Crassus, unter den Mauern Roms zusammenbehalten, und lebte die folgenden zwei Jahre als Privatmann. Da bot sich die Gelegenheit, zu dem erwünschten Obercommando im Osten zu gelangen. Die Seeräuber, die hauptsächlich in Kilikien und Kreta ihre befestigten Schlupfwinkel besassen, hatten sich zu einer förmlichen, Rom feindlichen Kriegsmacht organisirt, plünderten die Küsten, die Inseln, die Häfen Italiens und des ganzen Mittelmeers bis zu den Säulen des Herkules hin, und schnitten der Hauptstadt die bereits unentbehrliche Zufuhr aus den Provinzen ab2). Der Verfall des römischen Seewesens seit den punischen Kriegen, die Unruhen des Bürgerkrieges, die Bedrückung der Provinzen und die heimliche Unterstützung des Mithradates hatten die Ueberhand-nahme dieser ungeheuren Missstände gefördert. Umsonst war nach einer schmählichen Niederlage der Römer der eine Hauptsitz der Seeräuber, Kreta, durch den Proconsul Quintus Caecilius Metellus (Creticus) in Besitz genommen und zur Provinz gemacht 67 v. Chr.3). Die Plage ward so arg, dass endlich der Tribun Aulus Gabinius beim Volke den Antrag stellte, es möge der Senat einen Mann consularisclien Ranges (es konnte natürlich nur Pompeius sein) auf drei Jahre mit unbeschränkter Gewalt über alle Meere und alle Küsten ausrüsten, dem die Kasse des Staates bis auf 27 Mill. Mark (144 Mill. Sesterzien) und eine Aushebung von 125,000 M. und 500 Kriegsschiffen unter 25 Unterfeldherren zur Verfügung zu stellen sei4). Mit der Annahme dieses Antrages griff das Volk in die rechtlichen Befugnisse des heftig widerstrebenden Senates ein und schuf eine neue, militärische Dictatur. Dieselbe wurde wirklich dem Pompeius übertragen und dieser entledigte sich des Auftrages mit Glück und Geschick. Er machte von der ganzen *) lex Aurelia. Plut. Pomp. 22. Cic. in Verr. I, 15 (§ 43 — 45). 2) Plut. Pomp. 24. Dio Xxxvi, 3—5. Cic. pro leg. Manil. 12. (§ 32—33). § 54—55. Strab. p. G68. App. Mithr. 92. 3) Dio Xxxvi, 1—2. Caecilii Metelli: Dru- mannll, 16. 4) Plut. Pomp. 25. App. Mithr. 94. Veil. Ii, 31: quo senatus consulto paene totius terrarum orbis Imperium uni viro deferebatur. — Gabinii: Drumann Iii, 17. Charakt. des Gab. Dio Xxxvi, 6.
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