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1. Ergänzungsheft für Ost- und Westpreußen - S. 32

1897 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 32 — der Kavallerie werden die Feldwebel Wachtmeister genannt. Deu Rangunterschied der Offiziere erkennt man an den Feldachselstücken, die sie ans den Schultern tragen. Der Kompagnieführer ist eiu Hauptmann, ihm sind drei bis vier Lieutenants als Zugführer unterstellt. Bei der Kavallerie werden die Hauptleute Rittmeister genannt. Der Bataillonskommandeur ist gewöhnlich ein Major, und der Regimentskommandeur ein Oberst. Die obersten Befehlshaber der Brigaden, Divisionen und Armeekorps heißen Generale; sie sind außer den Sternen aus den Achselstücken noch an den breiten roten Streifen zu erkennen, die sie an den Hosen haben. Unteroffiziere und Offiziere sind die Vorgesetzten der Soldaten, denen sie Gehorsam und Ehrerbietung schuldig sind. Zu 122. Unser Anteil an der Kandesgesehgetmng. Zum preußischen Landtage, der mit dem Herrenhanse die preußischen Landesgesetze berät, entsendet das ganze Preußenvolk 433 Abgeordnete; davon entfallen 32 auf Ostpreußen und 22 auf Westpreußen. Die Landtagsabgeordneten werden ans fünf Jahre gewählt. Die Wahl geschieht nicht in der Weise wie die Reichotags-wahl, sondern indirekt, d. H. auf je zweihuudertundfünfzig Seelen wird zunächst ein Wahlmann durch öffentliches Nennen seines Namens gewählt. Diejenigen, die berechtigt sind, einen Wahlmann zu wählen, heißen Urwähler. Diese zerfallen bei der Wahl nach Maßgabe der von ihnen zu entrichtenden Steuern in drei Klaffen. Urwähler ist jeder Preuße, der vierundzwanzig Jahre alt ist, sich im Vollbesitze der bürgerlichen Ehrenrechte befindet, keine öffentliche Armennnterstützung erhält, selbständig und mindestens sechs Monate in der Gemeinde wohnhaft ist. Die Wahlmänner wählen dann die Abgeordneten. Wählbar zum Abgeordneten ist jeder, der bereits drei Jahr preußischer Staatsangehöriger, dreißig Jahre alt und im Vollbesitze der bürgerlichen Ehrenrechte ist. Jedes Mitglied des Abgeordnetenhauses erhält außer freier Fahrt täglich 15 Mark Tagegelder, auf welche ein Verzicht nicht statthast ist. Der Landtag wird vom Könige eröffnet und geschlossen. Zu 122. Die staatliche Verwaltung unserer Provinzen. 1. Zur staatlichen Verwaltung der Provinzen bilden mehrere Gemeinden einen Amtsbezirk, mehrere Amtsbezirke einen Kreis und mehrere Kreise einen Regierungsbezirk. Die Provinz Ostpreußen hat zwei Regierungsbezirke: Königsberg und Gumbinnen. Westprenßen hat auchjwet Regierungsbezirke, nämlich Danzig und Marienwerder. An der Spitze der Bezirksregierung steht der Regierungspräsident, der in der Bezirkshauptstadt wohnt. Jede Regierung zerfällt in drei Ab-
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