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1. Abriss der Geschichte des Mittelalters von der Völkerwanderung bis zum Westfälischen Frieden - S. 60

1878 - Leipzig : Siegismund & Volkening
60 § 23. Der dreissigjährige Krieg und der Westfälische Frieden. geistliche Vorbehalt wurde beseitigt; der Besitzstand vom 1. Januar 1624 für die Stifter als Norm ihrer Religionseigenschaft und als Termin für das Reformationsrecht der Bundesherren festgestellt, weshalb der Papst den Frieden nicht anerkannt hat. Politisch ward den deutschen Fürsten das Hoheitsrecht bestätigt, und damit ihre Unabhängigkeit vom Kaiser ausgesprochen, auch (auf Frankreichs Andringen) die Befugniss eingeräumt mit Fremden Bündnisse (ausser gegen Kaiser und Reich) abzu-schliessen; auch Schweden als deutsches Reichsland angenommen. Das Territorial recht wurde ebenso ungünstig für Deutschland festgestellt: die Schweiz und die Niederlande auch rechtlich als unabhängig vom Reiche (diese auch von Spanien) anerkannt; ausser-dem folgende Entschädigungen theils auf Kosten des Reiches, theils durch Säcularisation festgestellt: a) an Frankreich werden Metz, Toul und Verdun förmlich abgetreten; es erhält ausserdem die österreichischen Besitzungen und die Hoheit über die Reichsstädte im Eisass; ferner Breisach und das Besetzungsrecht in Philippsburg am Rhein. b) Schweden erhielt Vorpommern und Rügen sowie einen Theil von Hinterpommern; Wismar, die Stifter Bremen und Verden als weltliche Fürstentliümer und 5 Millionen Thaler. c) Kurbrandenburg für seine abgetretenen pommerschen Anrechte einen Theil Hinterpommerns nebst Bisthum Cammin, ferner die Bisthiimer Minden, Halberstadt und das Anrecht auf Magdeburg als weltliche Fürstenthümer. d) Mecklenburg erhielt die Stifter Schwerin und Ratzeburg. e) Kursaclisen erhielt die Bestätigung des Prager Friedens für den Besitz der Lausitzen. f) Bayern die Bestätigung der Kurwürde und des Besitzes der Oberpfalz. Dafür erhielt der Sohn Friedrichs von der Pfalz die achte Kurwiirde, die Unter- oder Rheinische Pfalz zurück und das Rückfallsrecht auf die Oberpfalz. — Hier beginnt die neuere Geschichte.
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