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1. Geschichte der Neuzeit - S. 47

1887 - Wiesbaden : Kunze
§. 2, 11. Der schmalkaldische Krieg. 47 Innsbruck befand, wurde zwar von mehreren Seiten vor Moritzens Umtrieben gewarnt; allein Karl hielt es für unmöglich, daß ein Deutscher ihn überlisten könne. Plötzlich marschierte Moritz, dem sich der Markgraf Albrecht von Brandenburg-Kulmbach anschloß, mit feinen Truppen nach Süddeutschland, besetzte Augsburg und rückte rasch auf Innsbruck vor. Eine Meuterei unter den deutschen Landsknechten machte es jedoch dem Kaiser möglich zu entfliehen. Überrascht ließ sich Karl, welcher heftig an Gichtschmerzen litt, in einer stürmischen Nacht beim Scheine einiger Fackeln in einer Sänfte nach Villach in Kärnthen bringen, nachdem er vorher eiligst den Kurfürsten Johann Friedrich seiner Haft entlassen hatte. Aus Verdruß, daß es ihm nicht gelingen mochte, die religiösen Wirren beizulegen, überließ er feinern Bruder Ferdinand, den energischen Kurfürsten Moritz und feine Verbündeten zu versöhnen. Nach einer vorläufigen Waffenruhe schlossen die Beteiligten den sogenannten Passauer Vertrag 1552, worin den Bekennern der Ausburger Konzession unbedingte Religionsfreiheit gewährt, das Interim abgestellt und bestimmt wurde, daß das Tridentiner Konzil mit feinen Beschlüssen nur für die Katholiken bindend fein und der gefangene Landgraf Philipp von Hessen sogleich in Freiheit gefetzt werden sollte. Der schon erwähnte Markgraf Albrecht von Brandenburg-Kulmbach, welcher sich durch den Passauer Vertrag nicht binden ließ, fiel nun in die Bistümer Bamberg und Würzburg ein, um sich durch Plünderung der Klöster und Stifter für die gehabten Kriegskosten zu entschädigen. Deshalb beauftragte der Kaiser den Landgrafen Philipp von Hessen und den Kurfürsten Moritz von Sachsen mit einigen anderen Reichsständen, den Markgrafen wegen Landfriedensbruch zu bekriegen. Auf der Lüneburger Haide, bei Sievers-haufen, kam es 1553 zur Schlacht, worin zwar das Heer Albrechts geschlagen, Moritz aber so schwer verwundet wurde, daß er zwei Tage nachher starb. Endlich kam unter dem Vorsitze Ferdinands 1555 der wirkliche Religionsfriede zu Augsburg zu stände, worin den dem Augs-lmrgifchen Bekenntnisse anhangenden Fürsten nicht nur völlige Gewissens- und Religionsfreiheit, sondern auch politische Rechtsgleichheit mit den Katholiken und der Fortbesitz der bereits eingezogenen Kirchengüter zugesichert wurde. Unterthanen, welche der Religion des Landesfürsten nicht folgen wollten, sollten das Recht freien Abzugs haben. Nur über einen Punkt, den sogenannten geist-lichen Vorbehalt, war man nicht einig. Die Katholiken verlang-
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