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1. Grundzüge der Sächsischen Geschichte für Lehrer und Schüler höherer Schulen - S. 11

1892 - Dresden : Huhle
— 11 — b) Andererseits gewannen die geistlichen Stifter selbst die wichtigsten Hoheitsrechte für ihre Besitzungen („Immunitäten", f. d. Karte), und die größeren Städte errangen zwar nicht wie anderwärts die Reichsunmittelbarkeit, aber eine ausgedehnte Selbstverwaltung. Neben den markgräflichen Vogt, der mit 12 oder 24 Schöffen („Geschworenen", consules) aus der Bürgerschaft die Gerichtsbarkeit über diese übte, trat ein Bürgermeister, und das alte Schöffenkollegium wurde zum Stadtrate, oder es entstand ein solcher neben jenem und verschmolz dann mit ihm. Dieser Rat, alljährlich aus den grundbesitzenden Kaufleuten (Patriziern, Geschlechtern) neugewählt, führte die Verwaltung der Siadt und übte die städtische Gesetzgebung. Die Handwerker bildeten Zünfte (Innungen), denen der Rat die „Meister" (Vorsteher) setzte, waren aber vom Rate ausgeschlossen. Die allgemeinen Landdinge in Colmitz und Schköhlen hörten seit Heinrich dem Erlauchten allmählich auf. 4. Gefährdung und Wiederherstellung des Wettinifcheu Besitzes. Friedrich der Freidige. 1288-1423. § 18. Bald nach Heinrichs Tode gingen die alten Stammgüter des Hauses Wettin und Brehna verloren. Jenes trat Graf Otto Iii. von Wettin 1288 an das Erzbistum Magdeburg ab, dieses verlieh 1290 König Rudolf I. an Herzog Albrecht Ii. von Sachsen-Wittenberg. Selbst die Kernlande drohten sich zu zersplittern oder verloren zu gehen. Die Lausitz fiel an Heinrichs Enkel, Friedrich Tutta (Sohn Dietrichs von Landsberg, f 1284). Die Mark Meißen wurde zwischen diesem und Friedrich dem Kleinen, einem Sohne Heinrichs aus dritter Ehe, geteilt. Das Pleißnerland nahm König Rudolf 1290 an das Reich zurück. Sein Nachfolger Adolf von Nassau (1290-98) zog schließlich nach Friedrich Tuttas Tode 1291 1291. auch Meißen und die Lausitz als erledigte Reichslehen ein (s. Anm. zu § 7), obwohl Diezmann und Friedrich der Freidige (d. i. der Kühne, auch Fr. mit der gebissenen Wange) Ansprüche erhoben und die Lande zu behaupten suchten. Aber noch höher stieg die Not des Hauses. Denn Albrecht der Entartete veräußerte 1291 die Mark Landsberg an Brandenburg, 1293 Thüringen und seine Ansprüche an Meißen an Kaiser Adolf (Albrecht f 1314 in Erfurt). Dieser nahm darauf beide Länder in Besitz und eroberte 1296 auch das tapfer 1296. verteidigte Freiberg, wo er 60 Bürger als Friedensbrecher enthaupten ließ. Markgraf Friedrich übergab darauf, um die übrigen zu retten, auch Meißen und ging landflüchtig nach Kärnten zu den Verwandten seiner (l.) Gemahlin Agnes. Endlich verkaufte Diezmann auch seine Ansprüche auf die Lausitz (1303) an Brandenburg. Die 1303. Macht des Hauses Wettin war aufgelöst.
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