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1. Geschichte des Mittelalters - S. 62

1878 - Mainz : Kunze
62 Erste Periode des Mittelalters. Rohheiten der kampflustigen Männer in der Regel wenig Antheil, obwohl wir auch unter den Frauen einzelne Beispiele von großer Streitsucht, Rachgierde und Mordlust treffen. Die Frauen der germanischen Völker beschäftigten sich von je vorzugsweise mit dem, was von deutschen Frauen immer mit musterhafter Ausdauer, großer Einsicht und De,, unermüdlichem Fleiße gehandhabt wurde, mit der Leitung und Besorgung germanischen Hauswesens, mit der Anfertigung und Unterhaltung der Kleidungs-stücke, mit Weben, Sticken und Nähen, mit der Erziehung der Kinder, Hauswesens ^er ds^ge und Wartung der Kranken und (Gebrechlichen. Wie °b. viel aber das an Gemüth reiche und für frommen Sinn empfängliche Geschlecht der Frauen dazu beitrug, im Abendlande die Ausbreitung der katholischen Lehre zu fördern, das ist bereits oben ausgesprochen worden und wird sich weiterhin ausführlicher darthun lassen. Unter den Frauen des germanischen Stammes nahmen die gothischen und fränkischen die erste Stelle ein. Auch sie wurden, wie die ^rlmurau9ermani^en Fraum, geachtet und ihre Geistesgaben anerkannt; man bei den ger= bäumte ihnen gesetzlich sogar manche Borrechte vor den Männern ein ^Ttfern' ^strafte Unbilden, Mißhandlungen und Verletzungen, welche den grauen zugefügt wurden, gewöhnlich doppelt so hart, als ähnliche an Männern verübte Vergehen. Doch ist aus der andern Seite nicht zu übersehen, daß bei den Franken, wie bei den altert Germanen, die Frau als eine Sache angesehen wurde, welche verschiedener Behandlung fähig war. So konnte bei den alten Germanen verlangt werden, daß sich die Frau mit dem todten Manne verbrennen lasse, und es kam vor, daß der Mann das Recht beanspruchte, die Frau zu verschenken Gesetz ist^den °^X 5u erkaufen. Im falischen Gesetze der Franken wurden die Töch-Frauen *er üon der Erbschaft ausgeschlossen und nur die Söhne als erbberech-migünstig. tigt betrachtet. Dieser Artikel des salischen Gesetzbuches handelte eigentlich von Privatbesitzungen, wurde aber nachher aus die Besetzung des Thrones angewandt und das weibliche Geschlecht von der Thronfolge dadurch ausgeschlossen. Auch bei den Ostgothen herrschte ähnlicher Brauch. ^En'der der Geschichte der Gothen werden mehrere ausgezeichnete Frauen Oftgothen genannt. Die Töchter Theodorichs des Großen, Theudegotha und Ost-^Töchter^ rogotha, waren, erstere an den Westgothenkönig Alarich, die zweite an den burgundischen Prinzen Sigmund vermählt. Theodorich vermählte stch zum zweiten Male mit Chlodwigs Schwester Audoflethis, welche Amalasunthas Mutter wurde. Nach Theodorichs Tod folgte Arnala-sunthas Sohn, die Mutter führte die Vormundschaft. Als sie ihrem Sohne eine römische Erziehung geben wollte, wurde das Volk unwillig
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