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1. Geschichte des Mittelalters - S. 89

1878 - Mainz : Kunze
Von der Wiederherstellung der abendländisch-römischen Kaiserw. rc. 89 nicht gespendet, die Todten nicht mit kirchlicher Feierlichkeit bestattet werden. Das Interdikt war ein äußerst wirksames Mittel, ungehorsame und widerstrebende Fürsten und Völker zum Gehorsam gegen die Kirche zurückzuführen, und war zuerst 998 in Anwendung gekommen. Wie wirksam Gregor Vii. von diesen Strafmitteln Gebrauch zu machen wußte, wird das Folgende lehren. Schon 1074 erneuerte Gregor die Gesetze gegen die Simonie. Gregor be-Darunter verstand man den Verkauf geistlicher Stellen, den Pfründen- Sünonit Handel, wodurch oft unwürdige Priester durch Geld oder Versprechungen sich geistliche Stellen verschafften. Der Samaritaner Simon der Zauberer (Apostelgeschichte 8, 18) hatte den Aposteln Geld geboten für die Gabe, Jedem durch Auflegung der Hände den heiligen Geist mittheilen zu können; sein Name gab die Bezeichnung für den Handel her, welchen man mit geistlichen Aemtern trieb. Auch in Betreff der Investitur glaubte Gregor streng einschreiten die damals zu müssen. Darunter verstand man die Belehnung der Geistlichen mit “e6^ ^ Ring und Stab beim Eintritt in ihr geistliches Amt. Bisher war es die weltlichen häufig vorgekommen, daß weltliche Herrn geistliche Aemter verliehen ®errn' hatten. Darum verordnete Gregor: „Wenn von nun an noch Jemand ein Bistum oder eine Abtei aus der Hand eines Weltlichen annimmt, so soll er auf keine Weise für einen Bischof oder Abt gehalten werden; fein Ungehorsam gegen den römischen Stuhl ist dem Götzendienst gleich zu achten. Dasselbe soll auch von den niederen geistlichen Würden gelten. Wenn aber irgend Jemand, welcher eine weltliche Macht ausübt, einen Geistlichen durch Ring und Stab mit einer geistlichen Würde belehnen will, so soll er wissen, daß er sich gleicher Schuld theilhaftig macht, wie der, welcher die geistliche Würde von ihm angenommen hat." Gregor ließ sogleich mehrere deutsche Bischöfe, welche durch Simonie gewählt waren, absetzen, und fünf Räthe des Königs Heinrich, welche des Pfründehandels angeklagt waren, mit dem Banne belegen. Im folgenden Jahre führte Gregor auch für die Weltpriester den und führt den bereits durch ältere Kirchengesetze angeordneten Cölibat d. i. die Ehe- bs°gcvammte losigkeit für die Geistlichen wieder ein, damit dieselben außer Verbindung Geistlichkeit mit der Welt blieben und weder durch Familie noch Verwandtschaften un‘ gehindert feien, ausschließlich für das Interesse der Kirche zu sorgen. Schon längere Zeit pflegten die Bischöfe nicht mehr zu heiraten; aber die niedere Geistlichkeit that es allgemein. Darum gebot Gregor, daß sämmtliche verheirateten Priester und Alle, welche den gottesdienstlichen Handlungen derselben beiwohnen würden, von der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen sein sollten. Diese Verfügung stieß auf heftigen Wider-
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