Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Geschichte des Mittelalters - S. 119

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 20, 4. Gregor Vii. 119 von Gott gegeben ist." Nach diesen Grundsätzen ordnete Gregor die römische Hierarchie. So war die Macht und das Ansehen des römischen Papstes von Jahrhundert zu Jahrhundert gestiegen. Regenten demütigten sich vor ihm, und das hohe Gewicht, welches insbesondere die deutschen Kaiser auf'die päpstliche Krönung und Salbung legten, mußte das Volk in seiner Ansicht bestärken, daß die geistliche Macht über der weltlichen stehe. Schon Papst Nikolaus I. (867—872) hatte eine Sammlung der ältesten Kirchengesetze, die sogenannten Dekretalen des Pseudo-Isidor*) für echt erklärt und durch sie den Beweis führen wollen, daß die Kirche schon seit den ältesten Zeiten eine unbeschränkte Gewalt besessen habe, und daß der römische Bischof nicht bloß das Oberhaupt der ganzen Kirche, sondern auch der Aufseher und Richter aller weltlichen Regenten sei. Um 880 hatte sich der römische Papst eines gefährlichen Nebenbuhlers, des Patriarchen von Konstantinopel, entledigt und allen Einfluß entfernt, welchen bisher die byzantinischen Kaiser noch auf die Kirche des Abendlandes ausgeübt hatten, aber dadurch auch die Trennung der christlichen Kirche in eine abendländische, römische und eine morgenländische, griechische Kirche herbeigeführt, die unter Papst Leo Ix. 1053 zu einer vollständigen und dauernden wurde. Die Mittel, durch welche die Päpste in streitigen Fällen manchen Fürsten und Herrn zur Nachgiebigkeit zu zwingen gewußt hatten, waren außer ihrem Ansehen, gewisse kirchliche Strafen, insbesondere der Kirchenbann und das Interdikt. Wer mit dem Banne belegt wurde, war von der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen und durste die Kirche nicht betreten, an gottesdienstlichen Versammlungen, an der Messe, der Beichte und dem Abendmahl keinen Anteil nehmen. Achtete ein Fürst den Bann nicht, so entband der Papst dessen Unterthanen vom Eide der Treue und gebot ihnen, dem Fürsten nicht mehr zu gehorchen. Das Interdikt war der über eine Stadt, eine Provinz oder ein ganzes Land ausgesprochene Bannfluch; so lange dasselbe währte, hörte aller Gottesdienst auf, die Kirchen wurden geschlossen, die Glocken durften nicht geläutet, die Sakramente nicht gespendet, die Toten nicht mit *) Isidor, Erzbischof von Sevilla (t 636), sollte eine der ältesten Sammlungen der Kirchengesetze veranstaltet haben. Diese erschienen im 9. Jahrhundert in neuer, gefälschter Gestalt.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer