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1. Geschichte des Mittelalters - S. 235

1888 - Wiesbaden : Kunze
36, 3. Karl Iv. 235 Doch bemühte er sich nicht um die Ausübung der kaiserlichen Oberhoheit in Rom und Italien, sondern begnügte sich damit, auch hier Geldmittel zu erwerben. So bestätigte er der angesehenen Familie Visconti von Mailand für 200 000 Goldgulden den Besitz alles dessen, was sie an sich gezogen hatten; den Florentinern gab er für 100 000 Goldgulden das Versprechen, ihr Gebiet nicht zu betreten. Nach seiner Rückkehr aus Italien erließ er 1356 zu Metz die goldene Bulle, das berühmte Reichsgrundgesetz, welches sein Namen von der goldnen Kapsel trägt, in welcher das Reichssiegel angehängt ist. In demselben bestimmte er 7 Wahl- oder Kurfürsten, welche, wie es schon mehrfach geschehen war, die Wahl des Kaisers vornehmen sollten. Diese 7 Kurfürsten, „die 7 Säulen und Leuchter des heiligen römischen Reiches", waren 3 geistliche und 4 weltliche Fürsten: die Kurfürsten und Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier als Erzkanzler für Deutschland, Italien und Burgund, der Pfalz-gras bei Rhein als Erztruchseß, der Herzog von Sachsen-Wittenberg als Erzmarschall, der Markgraf von Brandenburg als Erzkämmerer, und der König von Böhmen als Erzmundschenk. Als Wahlort wurde Frankfurt, als Krönungsort Aachen, als erster Reichshof Nürnberg festgesetzt. Zugleich veröffentlichte die goldne Bulle das ganze Ceremoniel bei der Wahl und Krönung des Kaisers, die Rechte und erforderlichen Eigenschaften der Kurfürsten, das Verbot der Fehde ohne Absagebrief rc. Dieses Reichsgrundgesetz war jedoch für die Kräftigung und Einigung des deutschen Volkes ohne Bedeutung, es beschränkte die Oberhoheit des Kaisers noch mehr, als es schon geschehen war, und brachte nur den Kurfürsten Gewinn. Diesen war fast unumschränkte Landeshoheit zugestanden worden; sie erhielten das Recht, mit dem Kaiser alljährlich über die Angelegenheiten des Reiches zu beraten und zu beschließen; es wurden ihnen Hoheitsrechte über Zölle, Münze und Bergwerke bewilligt, ihre Länder sollten unteilbar bleiben und ihr eignes Gerichtswesen haben. Die Freiheiten der Städte wurden dagegen beschränkt und ihre Vereinigungen zu gegenseitigem Schutze verboten. Die Folge war, daß die Kurfürsten sich bei jeder neuen Kaiserwahl neue Zugeständnisse machen ließen und das Reich seine Einheit allmählich vollständig einbüßte. Trotzdem Karl Verordnungen gegen das Faustrecht und für die Aufrechterhaltung des Landfriedens gab, vereinigten sich doch in Schwaben 1376 viele Städte zu einem Bündnis, weil sie fürchteten, der Kaiser möchte den Fürsten ihre Rechte verkaufen, und besiegten
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