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1. Für die mittleren und oberen Klassen - S. 40

1917 - Leipzig : Freytag
40 Europa. nelle Monarchien; in ihnen wird die gesetzgebende Gewalt von dem regierenden Fürsten und der Volksvertretung gemeinsam ausgeübt. Das Oberhaupt des Reiches ist als Deutscher Kaiser der König von Preußen. Ihm steht die Entscheidung über Krieg und Frieden sowie der Oberbefehl über die Armee und die Vertretung des Reiches nach außen zu; in bezug auf die Gesetzgebung ist er von der Zustimmung der Volksvertretung und des Bundesrates abhängig. Die Reichsgesetze treten erst in Kraft nach ihrer Annahme durch den Reichstag, zu dem das deutsche Volle unter allgemeiner direkter Wahl gegen 400 Vertreter entsendet, und durch den Bundesrat, in dem die Vertreterder Regierungen der einzelnen Staaten sitzen. Unmittelbar unter der Reichsverwaltung stehen die auswärtigen Angelegenheiten, Finanzsachen, die Kriegsflotte, im Kriegsfälle auch das Heer, ferner Post- und Telegraphen wesen mit Ausnahme des bayrischen. Kolonien' Das neue Deutsche Reich gewann auch nach außen an Macht. Es trat in die Reihe der Weltmächte ein. Durch seine Kriegsflotte ist es in den Stand gesetzt, die Interessen seiner Bürger über alle Länder der Erde hin zu schützen und zu vertreten und eigene Kolonien zu gründen. Seit dem Jahre 1884 ist Deutschland auch eine Kolonialmacht geworden. Es gehören ihm heute in Afrika Deutsch- Ostafrika, Deutsch-Südwestafrika, Kamerun und Togo, in der Südsee Deutsch- Neu guinea oder Kaiser-Wi 1 h e 1 m s - L a n d, der Bismarckarchipel, die nördliche S a 1 o m o n s-i n s e 1, die Marschallinseln, die K a r o 1 i n e n und die M a r i a n e n, die w e s 11 i c h e n S a m o a i n s e 1 n und in Asien als Pachtgebiet die K i a u-t s c h o u b u c li t in China. Dieses Kolonialgebiet umfaßt 2,6 Millionen Quadratkilometer, eine fünfmal so große Fläche als das Mutterland, zählt aber mit 15 Millionen Einwohnern noch nicht den vierten Teil der Bevölkerung des Deutschen Reiches. Die Verwaltung der Kolonien liegt in den Händen von Reichsbeamten. Die norddeutschen Staaten. § 24. Deutschland zerfällt durch seine Geschichte in eine nördliche und eine süd- liche Staatengruppe. Eine Linie, die meist am Südrande des mitteldeutschen Gebirgslandes hinzieht, scheidet beide voneinander. König- Unter den deutschen Staaten ist das Königreich Preußen der mächtigste. nre'^h Sein Stammland ist die Markgrafschaft Brandenburg. Diese wurde rreußen. 1415 Friedrich, dem Burggrafen von Nürnberg, der aus der fränkischen Familie der Hohenzollern stammt, mit der Kurwürde übertragen und 1417 als Lehen gegeben. Unter der Dynastie der Hohenzollern entwickelte sich das Land schnell. Es umfaßte zunächst nur die heutige Mark Brandenburg, also Mittelmark, Prignitz, Ruppin, Uckermark und Neumark und die Altmark, den nördlichen Teil der jetzigen Provinz Sachsen. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts erweiterte es sich durch die Erwerbung des Herzogtums Kleve und der Grafschaften Mark und Ravensberg some durch die Vereinigung mit dem Herzogtu me Preußen. Dadurch faßte es gleichzeitig an der West-und Ostgrenze des deutschen Tieflandes festen Fuß. Mit dem Westfälischen Frieden 1648 kamen Hinterpommern, das Erzbistum Magdeburg und die Bistümer Halberstadt und Minden hinzu. Infolge der straffen Verwaltung des Staates, namentlich unter dem Großen Kurfürsten, wuchs Macht und Ansehen. Kurfürst Friedrich Iii. nahm daher 1701 als Friedrich I. die Würde eines Königs in Preußen an. Neue Gebiets-
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