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1. Theodor Schachts Lehrbuch der Geographie alter und neuer Zeit - S. 863

1874 - Mainz : Kunze
Europa — Österreich-Ungarn. 863 griechis chen Riten (griechisch und armenisch katholisch, griechisch und armenisch ori- entalisch) gehören 7 Will, (über 19 % der Bewohner) an, unter 5 Erzbischösen und 17 Bischösen; sie wohnen hauptsächlich in der Bukowina (77 «/» der Bew.), in Sieben- bürgen (59», Galizien (43 °/o) und Ungarn (19». - Evangelische (Augs- burger und helvetischer Confession) gibt es 3^ Will. (10 %), meist in Ungarn (23 °/o der dortigen Bew.), Siebenbürgen (24 % der Bew.) und Schlesien (14 % der Bew.) in Cisleithanien insgesammt nur 350000 (1.73». — Die Israeliten machen 3,85°/» der Gesammtbevölkerung aus. — Zu bemerken ist, daß die staatsbürgerlichen Rechte der verschiedenen Confessioneu zwar nach den neuen Gesetzen wesentlich die gleichen sind, daß aber — wie eben in Oesterreich-Ungarn in gar vielem — in der Wirklichkeit häufig das Gegeutheil dessen geschieht, was das geschriebene Gesetz verlangt. Was den Knltnrznstand betrifft, so ist ebenfalls große Verschiedenheit. In den ungarischen Sawannen gibt es noch viele Nomaden, und die Walachen und die untern Volksklassen der Slovaken, Magyaren, Galizier:c. stehen auf einer tiefen Stufe. Im eigentlichen Oesterreich, in Tirol, Schlesien, Böhmen und Mähren sind die Volks- schulen gut besucht, und die Bevölkerung Steiermark« wächst nur zum 4. Theil ohne Unterricht auf; in Ungarn aber rechnet man 52, in Siebenbürgen 60, in Galizien 80, in Dalmatien 85, in der Bukowina 88 Prozent der schulpflichtigen Kinder, die keinen Unterricht genießen. Der Volksschulen gibt es auch nur ca. 30000, was, verglichen mit dem Deutschen Reich, etwa zur Hälfte ausreicht. So waren in einem der letzten Jahre 29 % der Rekruten ohne Schulbildung, nämlich in Niederösterreich 4 °/o, Ober- österreich 11, Böhmen 32, Schlesien 38, Salzburg 40, Steiermark 50, Kärnten 96, Krain 97, Dalmatien 98. Doch sind in den letzten Jahren Maßnahmen zu einer gründlichen Reform des Volksschulwesens wenigstens im cisleithanischen Oesterreich ge- troffen worden. In neuester Zeit sind neben den Gymnasien und Lateinschulen zahl- reich R ealgymn asie n und Realschulen entstanden. An Spezialschulen, besonders für Theologie, ist kein Mangel. In Ungarn ist der Gegensatz zwischen Stadt und Land sehr auffallend; denn neben dem vernachlässigten Landvolk sind dort die Städte theil- weise mit trefflichen Schulen versehen. Die Monarchie hat 7 Universitäten: Wien, Graz, Innsbruck, Prag; Krakau, Lemberg (ohne medizinische Fakultät); Pest; dazu noch 8 technische Institute, die für Hochschulen gelten. Die politische Verfassung der einzelnen Länder war nie die gleiche. Die deutschen Provinzen und Galizien hatten eine Art Provinzialstände, denen nur die Stenervertheilung oblag, nicht die Verwilligung. In Ungarn und Siebenbürgen theilten die Stände mit dem Kaiser (bei ihnen hieß er König) die gesetzgebende und aus- übende Gewalt; dagegen herrschte die Regierung in Dalmatien und in der Militär- grenze unbeschränkt, ebenso in Italien. Infolge der Revolution von 1848 hob man diese Unterschiede, besonders die alte ungarische Verfassung auf, verkündigte die Einheit des Kaiserreichs, dos aus 20 Krouläudern bestehe und eine selbständige, nntheilbare und unauflösbare konstitutionelle Monarchie bilde. Durch Patent vom 31. Dezember 1851 wurde indes auch diese Verfassung wieder aufgehoben und die kaiser- liche Gewalt für alle Theile der Monarchie gleich unumschränkt hergestellt. Bald darauf ward mit dem Pabste ein Konkordat abgeschlossen, das dem hohen Klerus eine über- mäßige Macht einräumte und geeignet schien, der absoluten Regierungsgewalt noch zur
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