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1. Lehrbuch der Geographie für höhere Unterrichtsanstalten - S. 398

1873 - Halle : Buchh. des Waisenhauses
398 Viertes Buch. sollten auch „ewig uugetheilt" zusammenbleiben. Im 16. Jahrhundert stattete die königliche Linie mit der Hälfte von Holstein und Schleswig einen Seitenzweig (Hol stein-Get- to rp) aus, suchte aber hernach desto eifriger diese herzogliche Hälfte unauflöslich Mit Dänemark zu verbinden, was zu vie- len Kriegen mit auswärtigen Mächten Veranlassung gab. Wirklich verlor Holstein-Gottorp seinen Antheil an Schles- wig 1714 und tauschte 1773 seinen Antheil an Holstein gegen Oldenburg aus. Zwei Nebenlinien der königlichen Linie, Schleswig- Hol st ein- Sonderburg- Augustenburg und Schleswig - Holstein - Sonderburg-Glücksburg, besaßen Güter unter dänischer Souverainetät in Holstein und Schleswig. Da in den Herzogtümern, als in deutschen Landen, das salische Gesetz galt, in Dänemark aber auch die weibliche Linie den Thron besteigen kann, so mußte nach dem Tode des Königs Friedrich Vii. im Jahre 1863 ein ähnliches Verhältniß wie zwischen England und Hannover ein- treten. Die europäischen Großmächte wollten indessen Däne- mark in seiner Machtstellung erhalten und hatten daher schon im Londoner Protokolle bestimmt, daß Christian, Prinz von Holstein-Glücksburg, das Königreich ungeschmälert erben sollte. Das Haupt der Augusteuburgischen Linie entsagte gegen Geld- entschädignng seinen Erbansprüchen. Den Herzogtümern wur- den besondere Rechte gewahrt. Die Nichtbeachtung derselben von Seite Dänemarks veranlaßte 1864 den Krieg zwischen Dänemark einerseits, Oesterreich und Preußen andererseits. Im Frieden zu Wien 1864 wurden Holstein, Schleswig (und Lauenburg S. 397) an die beiden Mächte abgetreten, welche die Herzogtümer zuerst gemeinsam, dann gesondert — Oester- reich Holstein, Preußen Schleswig — regierten. Im Frieden von Prag 1866 verzichtete Oesterreich auf alle seine Ansprüche; Preußen ist jetzt alleiniger Besitzer. Die Provinz Schleswig- Holstein, 320 dm., 1 Will. Einw., bildet nur den einen Regierungsbezirk Schleswig'. §93, 1. 2. a. a) Das frühere Herzogthum Holstein ist ein rein deutsches Land, gehörte auch mit zum deutschen Bunde. Zuerst hieß es Nord- albingien; hernach unterschied man einzelne Theile wie das früher wendische Wagrien im O., Stormarn in der Mitte, also auf der Geest, Ditmarsen (Ditmarschen) im Sb. Der letztgenannte fette und reiche Strich war von einem besonders derbkräfügen, seine Freiheit über alles liebenden Volke bewohnt, das noch 1500 einen glänzenden Sieg bei Hemmingstedt über die Dänen errang. Die größte Stadt
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