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1. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 19

1901 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Die Raubkriege Ludwigs Xiv. und die Türkenkriege. 19 durch den dreißigjährigen Krieg auf das schwerste geschädigt,politisch^ seit die Reichsstände souverän geworden waren, völlig ohnmächtig; im Rheinbünde hatte sich ein Teil von ihnen bereits an -^Frankreich angeschlossen. Leopold I. war ein Kaiser, dem es an Energie und Willenskraft gebrach. Die Finanzen Österreichs waren fast immer zerrüttet; zudem war es von den Türken bedroht, deren es sich nur mit fremder, u. a. französischer Hilfe erwehren konnte; 1664 siegte Montecuccoli über sie bei St. Gotthard an der Raab. 1664. Der einzige deutsche Fürst, der eine kraftvolle Politik vertrat, war Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg. Spanien war trotz seines großen Landbesitzes schon durch Spanien, dessen Zersplitterung Frankreich gegenüber im Nachteil. Dazu kam die Untüchtigkeit seiner Könige > die Verwahrlosung seiner Finanzen, die Verarmung des Volkes, der Niedergang der Industrie und des Handels; so erschien es als im vollen Verfall begriffen. England, wo Cromwell eben noch eine großartige, protestan- England, tische Politik getrieben hatte, trat unter Karl Ii., der Dünkirchen an Ludwig Xiv. verkaufte, bald in ein Abhängigkeitsverhältnis zu Frankreich. Schweden stand feit dem dreißigjährigen Kriege zu Schweden. Frankreich in guten Beziehungen. In Holland endlich war feit Holland, dem Tode Wilhelms Ii. von Oränien, dessen Sohn Wilhelm Iii. erst nach feinem Tode geboren wurde, die kaufmännische Aristokratie, am Ruder, welche das oranifch gesinnte Heer absichtlich verfallen ließ. So war die europäische Lage einer französischen Eroberungspolitik im höchsten Maße günstig. § 21. Der erste Raubkrieg (Devolutionskrieg). 1667—1668. Lud- Devolutions-wig Xiv. richtete feine Waffen zunächst gegen Spanien, wo im 1667f-i668. Jahre 1665 auf Philipp Iv. der unmündige, geistig und körperlich schwache Karl Ii. gefolgt war; er wandte das in einzelnen Teilen der Niederlande civilrechtlich geltende Devolutionsrecht, wonach das Vermögen des Vaters im Falle einer ^wäkett Verheiratung den Kindern aus erster Ehe vorbehalten blieb, auf die politischen Verhältnisse an und verlangte, da seine Gemahlin Maria Theresia aus der ersten Ehe Philipps Iv., Karl Ii. aus der zweiten stammte, die Abtretung dieser Gebiete. Seine Truppen fanden in den spanischen Niederlanden säst keinen Widerstand. Da legten sich Holland, England und Schweden, zur ^Tripelallianz vereinigt, ins Mittel; im Tripelallianz Frieden von Aachen trat Spanien zwölf niederländische Grenz- 1668■ plätze an Frankreich ab. § 22. Der zweite Raubkrieg. 1672—1679. Nach diesem Er- De^zweite folge wandte sich Ludwig gegen Holland, das ihm in der Tripel- 1672-1679. 2*
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