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1. Leitfaden der alten Geographie - S. 188

1879 - Berlin : Reimer
188 Gallien. seit dem 6. Jahrh. ionische Griechen besetzt hatten, wurde erst nach der über See erfolgten römischen Eroberung Hispaniens, behufs Her- stellung einer gesicherten Landverbindung, seit 154 v. Chr. von den Römern in Besitz genommen und diese neue Provincia1) seit 124 nördlich im Rhodanus-Tale aufwärts über das Allobrogen-Gebiet, 106 westlich bis zur oberen Garumna erweitert. Die unvermischten keltischen oder gallischen Stämme, kör- perlich scharf sich unterscheidend von den muskulösen aber kleinen, tiefbrünetten Iberen und Liguren durch hohe Statur, helle Augen, langlockiges blondes Haupthaar (Gallia comata), hatten vorzugsweise den grösseren Landesteil nördlich von der centralen Gebirgsgruppe inne: es werden unter ihnen von der Hauptmasse, der jener Volksname im strengeren Sinne zukam (qui Galli nostra, ipsorum lingua Celtae appel-lantur, Caesar) die Bewohner des nördlichsten Teiles zwischen Sequana und Rhenus unter dem allgemeinen Namen Belgae als bei weitem roher, kriegerischer und gemischt mit eingedrungenen Germanen unterschieden. Das eigentliche Keltenland zerfällt also in die beiden Hauptteile Celtica und Belgica, jeder derselben in eine grössere Anzahl von Staten oder Stammgebieten (civitates, populi)2), solcher bestanden in Aquitania, Celtica, Belgica im ganzen 64, als diese Landschaften seit 58 v. Chr. in wenigen Jahren durch Caesar der römischen Herschaft unterworfen wurden. Behufs Herstellung gleichmässiger Verwaltungsbezirke erfolgte 27 v. Chr. durch Augustus eine neue Provinzialeinteilung: die alte Provincia behielt ihren, nur durch die inzwischen unterworfenen Alpentäler ver-grösserten Umfang und erhielt nach der Hauptstadt den neuen Namen G. Narbonensis; ebenso wurde der mittlere Streifen der alten Celtica nach der Hauptstadt Lugdunensis genannt, der südwestliche Teil davon aber der Pr. Aquitania, der ^östliche der Belgica zugelegt, endlich unter K. Claudius der Grenzstrich längs des Rheins als besondere Provinz Germania eingerichtet. *) Dass diese Benennung y.ai schon früh als wirklicher Landes- name üblich geworden ist, zeigt ihre Erhaltung im südöstlichen Teile dieses Landstriches als Provence. 2) Diese wurden durchaus in oligarchischer Weise, mit Beschränkung der formellen Stellung des Fürsten oder Königs durch einen zahlreichen Adelssenat und namentlich durch die, eine bevorrechtete Classe im Adel bildende Priesterschaft der sog. Druiden regiert; dieser nur mit Krieg und Jagd beschäftigte Adel beherschte eine sehr viel grössere Zahl von Leibeigenen, denen allein Land- und Hauswirthschaft überlassen blieb: ein selbständiger Bürgerstand, wie er in Italien und Hispanien bestand, fehlte durchaus und der Gemeinbesitz der nach gewissen Zeiträumen immer neu verteilten Feldmarken beweist einen niedrigen Zustand des Anbaus; die Existenz von grossen Heerstrassen dagegen ergiebt sich aus der Beibehaltung des nationalen Wegemaasses, der leuga (lieue) durch die Römer.
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