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1. Geschichte des Altertums - S. 48

1913 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
48 Griechische Geschichte. kratischen Verfassung (von ri/urj/ua, die Vermögensschätzung). Dre^ürgerschaft zerfiel bort nun an in die vier Klassen der Fünf-hundertscheffler (nevraxooiojueöiiuvoi), die ein Einkommen von 500 und mehr Scheffeln Getreide oder Maß Öl und Wein hatten, der Ritter (Ijitiets), derzeugiten oder Spannbauern ^evyhai) und schließlich dertheten oder Tagelöhner (öfjtes). Diepoli -tische Bedeutung dieser Einteilung war, daß nur die erste Klasse zu den Archontenstellen und nur die drei ersten Klassen zum Rat Zutritt hatten; die vierte Klasse also war nicht wählbar. Zur Volksversammlung dagegen hatten alle Bürger Zutritt. Die m i l i t ä r i s ch e Bedeutung bestand darin, daß die ersten beiden Klassen als Reiter, die Zeugiten als schwerbewaffnetes Fußvolk (Hopliten) verwandt wurden. Die Theten dagegen blieben vom Kriegsdienst frei; erst später (§ 39) wurden sie zum Dienst als Ruderer herangezogen. Die finanzielle Bedeutung endlich bestand darin, daß die Einkommensteuer (elocpoqa), die — ein Zeichen der hereingebrochenen Geldwirtschaft — von nun an zuweilen, aber nur in Zeiten der Not erhoben wurde, nach diesen Steuerklassen abgestuft wurde, wobei die letzte Klasse steuerfrei blieb. Gerichtliche X Was die Gerichtsbarkeit anlangt, so blieb sie mit Aus-Neuordnung. der dem Areopag zustehenden Blutgerichtsbarkeit in der Hand der Archonten als Einzelrichter; doch schuf Solon ein Schwel r g e r t ch t (fjfaa'ia), bei dem man Berufung einlegen konnte. Er hat ferner eine Reihe von Gesetzen gegeben, die das bürgerliche Leben regelten. Auch das attische Münzwesen hat er neu geordnet. Vvlksver- Die athenische Verfassung war demnach etwa folgende: Zur |a" 1 ^ Volksversammlung (ixxxrjoia) hatten alle Bürger Zutritt, wenn sie nicht, z. B. wegen Nichtleistung ihrer Zahlungen an den Staat, für der bürgerlichen Ehrenrechte verlustig {änjuoi) erklärt waren. Sie wählte die Beamten und entschied über alle wesentlichen politischen Fragen; in ihr fand — anders als in Sparta — eine Debatte statt; abgestimmt wurde meist durch Aufheben der Hände (xeigoiovta). Der Rat. R a t (ßovxrj) bestand aus 400 Mitgliedern, 100 aus jeder der vier Phylen, in die das Volk zerfiel. Er hatte eine zwiefache Aufgabe; einerseits fiel ihm die Vorberatung der Gesetzesanträge zu, die der Volksversammlung vorgelegt werden sollten, andrerseits beaufsichtigte er die Verwaltung, insbesondere die der Finanzen. Neben ihm bestand der Aieopag. Rat auf dem Areshügel, der Ar eopag, der sich aus gewesenen Archonten, die ihr Amt ohne Tadel verwaltet hatten, zusammensetzte. Er hatte neben der Blutgerichtsbarkeit die Stellung eines Staatsrates,
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