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1. Geschichte des Altertums - S. 19

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Der Staat der Athener. 19 zu den sieben Weisen rechnete; er war auch ein Dichter, von dessen Gedichten uns noch einige erhalten sind. Als Gesetzgeber hielt es Solon für seine erste Pflicht, der Ver-^A«. schuldung und Not der armen Bauern zu steuern. Er verbot die Schuld-knechtschaft und kaufte solche Schuldgesangenen, die in andere Länder als Sklaven verkauft waren, mit Mitteln des Staates frei; auch erklärte er einen großen Teil der Schulden für ungültig. Ferner gab Solon Gesetze, die milder waren als die des Drakon; «-s-tzgebung. diese wurden auf hölzerne Tafeln aufgeschrieben und öffentlich ausgestellt, so daß sie jeder Bürger lesen konnte. Unter ihnen waren auch mancherlei sittliche Vorschriften, z. B.: zeige dem Irrenden den Weg, sprich von den Toten nichts Übles, rede die Wahrheit auf dem Markte. Besonders wichtig war es, daß Solon eine neue Verfassung schuf.verfassung. Er wollte allen Bürgern politische Rechte geben, aber nicht allen die gleichen; so teilte er denn das Volk nach dem Vermögen in vier Klassen. Auch die ärmsten Bürger, die zur vierten Klasse gehörten, durften, wenn sie mindestens 20 Jahre alt waren, in der Volksversammlung erscheinen; andere Rechte wurden den ersten drei Klassen vorbehalten. Die Volksversammlung hatte in Athen die entscheidende Gewalt.f Ihr mußten alle wichtigen Fragen vorgelegt werden; sie wählte auch die Beamten. Die Bürger saßen auf Bänken, während die Spartiaten in der Volksversammlung standen; man stimmte ab durch Aufheben der Hände. Der Rat (Staatsrat) bestand aus 400 Mitgliedern, die jährlich neu Staatsrat. gewählt wurden; er hatte die Pflicht, die Amtsführung der Beamten zu beaufsichtigen. Die neun Archonten wurden auch ferner in jedem Archonten. Jahre neu gewählt; wenn sie ihr Amt tadellos verwaltet, insbesondere unparteiisch Recht gesprochen hatten, so traten sie in den A r e o p a g Areopa,, ein. Diesem höchsten Gerichtshof stand nicht nur die peinliche Gerichtsbarkeit zu, sondern er hatte auch das Recht, Bürger, die ein leichtsinniges und unsittliches Leben führten, zu verwarnen und zu strafen und solche Beschlüsse der Volksversammlung, die ihm schädlich und übereilt schienen, umzustoßen. Als Solon sein Werk zu Ende geführt hatte, verließ er Athen, nachdem «r vorher die Athener hatte schwören lassen, binnen zehn Jahren an seinen Gesetzen nichts zu ändern. Auf den Reifen, die er machte, kam er, wie berichtet wird, auch nach S a r d e s, der Hauptstadt von L y d i e n, wo damals der reiche und mächtige König Krösus herrschte, und führte mit ihm das Gespräch, das oben erwähnt worden ist (§ 5). 2*
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