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1. Landeskunde der Provinz Hannover und des Herzogtums Braunschweig - S. 48

1908 - Breslau : Hirt
48 Staatliche Einrichtungen. e. Seehäfen. Es liefen 1905 auf Seeschiffen an beladenen Tonnen ein und aus in Emden, das raschen Schrittes zu unserem bedeutendsten Seehafen erwachsen ist, 608697 *), Geestemünde 492846 (Bremerhaven 1442000, Bremen 1186000), Wilhelmshaven 155598, Harburg 121 503, Blumeueuthal 98 303, Leer 82 542. Bedeutende Tonnen- zahlen erreichten auch Norderney mit 368 490, Norddeich bei Norden mit 265 398, Borkum mit 123 657, aber diese rühren überwiegend von dem täglichen Verkehr der Personendampfer her, die kaum als Seeschiffe zu be- zeichnen sind und dem Verkehr der Badegäste dieueu. Für den Fluß-, Kanal- und Küstenverkehr gilt folgende Reihenfolge: Harburg, Nor- derney, Norddeich, Geestemünde, Emden, Hameln, Leer, Papenburg und Brunshausen bei Stade. f. Auf die Wohlhabenheit der Bevölkerung läßt sich einigermaßen schließen aus dem Ertrage der Einkommensteuer; dieser betrug 1906 im Staate Preußen 4,88 auf den Kopf, davon 8,6 in den Städten, 2,4 auf dem Laude, in Hannover 4,35 Jl, davon 7,7 in den Städten, 2,35 auf dem Lande. Braunschweig gilt mit Recht für eins der wohlhabendsten Länder des Reiches. Vi!. Staatliche Einrichtungen. A. Hannover. a. Das staatliche L eb en im Königreiche Hannover wurde nach der unter dem Könige Ernst August 1840 gegebenen Staatsverfassung geregelt, bis 1867 die (im Jahre 1856 vom Könige Friedrich Wilhelm Iv. verliehene) preußische Ver- fassung an deren Stelle trat. Seit 1867 gilt außerdem für Preußen die Verfassung des Norddeutschen Bundes, die 1871 zu der des Deutschen Reiches erweitert worden ist. In das Herrenhaus entsendet Hannover 15 zum Teil vom König berufene Mitglieder, in das Abgeordnetenhaus alle 5 Jahre 36 von Wahlmännern, also durch indirekte Klassenwahl gewählte Abgeordnete, in den deutschen Reichstag endlich 19 nach dem allgemeinen, direkten Wahlrechte für 5 Jahre gewählte Abge- ordnete aus 19 Wahlkreisen, die beim Erlasse des Wahlrechts auf je 166000 Seelen abgegrenzt waren. b. An der Spitze der Verwaltung steht der vom König ernannte Oberprä- fident, der in der Stadt Hannover seinen Sitz hat. Unter ihm die 6 Regie- rungspräsidenten mit den Regierungen, welche die Regierungsbezirke leiten. — Hannover, Osnabrück, Harburg, Hildesheim, Linden, Göttingen, Lüneburg, Celle und Emden bilden Stadtkreise,- 69 Landkreise (s. S. ölff.) unter Landräten. — Bezirksausschüsse, Kreisausschüsse. c. Mancherlei innere Angelegenheiten sind nicht den königlichen Behörden, son- dern der Provinz zur Selbstverwaltung überlassen,- dazu gehört der Ausbau und die Erhaltung der Landes-Ehausseen, die Leitung der Landes-Bibliotheken, Verwal- tuug der Provinzialforsten und vieler gemeinnütziger Lehr- und Armenanstalten, Irrenanstalten usw. Zur Bestreitung der hierfür erforderlichen Ausgaben empfängt J) In Bruttotonnen hat Emden 1906 zum erstenmal die Million überschritten und 141000 t mehr als 1905 erzielt.
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