1873 -
Frankfurt a.M.
: Jaeger
- Autor: Lüben, August, Cassian, Heinrich
- Auflagennummer (WdK): 5
- Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Schulformen (OPAC): Höhere Lehranstalt
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
- Geschlecht (WdK): Jungen
— 292 —
steht, als der betreffende Staat Mitglieder zum Kongreß absendete In der
ganzen Union wird diese Wahl am gleichen Tage vorgenommen; die
Stimmenmehrheit entscheidet. Der Präsident ist zugleich Oberbefehlshaber
des Heeres und der Flotte; er hat zunächst die Beschlüsse des Kongresses
auszuführen, die laufenden Staatsgeschäfte zu überwachen und mit Ein-
willigung des Kongresses Vertrüge und Bündnisse zu schließen, die Be-
amten der Union zu ernennen und dein Kongresse Botschaft zu bringen,
d. h. er muß schriftlich Mittheilungen über die innern und äußern Ver-
Hältnisse der Union machen; denn weder der Präsident, noch seine Minister
haben Zutritt zum Kongreß. Das Kabinet des Präsidenten besteht aus
dem Minister des Staates, der Finanzen, des Kriegs, der Marine, dem
General-Staatsanwalt und dem General-Postmeister. Zur Erhaltuug des
Friedens und der Verfassung besteht noch eine dritte Staatsgewalt, das Buu-
desgericht, welches vom Kongreß und Präsidenten unabhängig ist und über
die Verfassungsmäßigkeit der gefaßten Beschlüsse, Gesetze, über Streitig-
leiten zwischen Unionsstaaten :c. entscheidet. Die Mitglieder des Gerichts
ernennt der Präsident mit Zuziehung des Senats auf Lebenszeit. Ein
stehendes Heer von 32,000 Mann dient nur dazu, die Cadres der ver-
fchiedenen Regimenter im Falle eines Krieges zu bilden; dagegen umfaßt
die Miliz alle Bürger vom 18. bis 45. Lebensjahr mit Ausnahme der
Lehrer, Geistlichen, Richter, Advokaten und Matrosen, und zählt über
2 Mill. Mann. Die Marine zählt ohne die Handelsschiffe 179 größere und
kleinere Kriegsfahrzeuge, welche theils in Häfen der Union, theils in Bra-
silien, theils im Mittelmeere, theils im chinesischen Meere stationirt sind.
In kirchlicher Beziehung herrscht in der Union die nnbeschränk-
teste Freiheit. Die politischen Rechte sind durchaus unabhängig vom reli-
giösen Glanbensbekenntniß, da der Staat über die unzähligen Religions-
Parteien das Oberaufsichtsrecht nicht in Anspruch nimmt und den Ge-
meinden die Erbauung der Kirchen und die Anstellung und Besoldung der
Geistlichen ganz überläßt. In: Allgemeinen ist das amerikanische Volk trotz
der unbeschränkten Religionsfreiheit sehr religiös. Die Zahl der kirchlichen
Sekten wächst mit jedem Jahre; besondere Erwähnuug verdienen hier von
denselben die Mormonen, welche seit 1850 das neue Territorium von
Utah bewohnen. Die Mormonen behaupten, die Gründer und Leiter ihrer
Kirche Hütten von Gott die Sehergabe empfangen und seien im Besitze
neuer Offenbarungen, wodurch das alte und neue Testament vervollstä»-
digt und die Absichten Gottes für die gegenwärtige Welt geoffenbart wür-
den. Sie glauben die Wiedererscheinuug Christi sei nahe; sie nennen sich
die Heiligen der Gegenwart und geben vor, allein über den Inhalt des
alten und neuen Bundes erleuchtet zu sein. Sie ordnen darnach ihre Sitten
und Gebräuche, billigen die Vielweiberei und lehren die Gemeinschaft der
irdischen Güter. Durch diese Lehren sind sie schon oft mit den Regierungen
in Konflikt gekommen, und werden ohne Zweifel noch ernstere Händel an-
fangen, da sie mit Hülfe bekehrter Indianer die Geldaristokratie der Union,
ihre Todfeinde, vernichten wollen. Ihre Apostel reisen mit Traktätlein und
Zeitungen bereits in Europa umher, um neue Anhänger zu gewinnen;
leider ist ihnen dies auch hier und da gelungen.
I. Die sechs nordöstlichen Staaten (Nen-England).
1. Maine, der nordöstlichste Staat der Union, erhebt sich terrassen-
förmig von S. nach N. Die zerrissenen, felsigen Küsten gleichen denen von