Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 49

1909 - Leipzig : Hirt
1. Die Umgestaltung Preußens. 49 eine Vereinbarung über die Abgrenzung der einzelnen Diözesen; denn Napoleon hatte auch die kirchlichen Verhältnisse durcheinander geworfen. So hatte er das Erzbistum Cöln aufgelöst und an dessen Stelle ein Bistum Aachen gesetzt. Der Inhalt der Vereinbarung zwischen Regie- • rung und Papst kommt in der päpstlichen Bulle De salute animarum (1821) zum Ausdruck; diese Bulle wurde in die preußische Gesetzessammlung aufgenommen und erhielt dadurch die Wirkung eines staatlichen Gesetzes. Die Diözesen erhielten im ganzen ihren heutigen Umfang. Die Wahl der Bischöfe wird den Domherren übertragen; diese reichen dem König eine Kandidatenliste ein; der König hat das Recht, Personen, deren Wahl er nicht wünscht, als nicht genehm zu bezeichnen; solche dürfen nicht gewählt werden. Das Vermögen der Kirchen und aufgehobenen Klöster, soweit es von den Franzosen eingezogen und an den Preußischen Staat übergegangen war, wurde nicht herausgegeben; dafür übernahm der Staat die Besoldung der Bischöfe und Domherren, die Kosten der Diözesanverwaltung, die notwendigen Zuschüsse zu gering besoldeten Pfarrstellen, Beitragspflicht zu notwendigen Kirchenbauten, zur Begründung einer theologischen Fakultät an der Universität Bonn und Besoldung der Professoren dieser Fakultät usw. Verhandlungen mit der lutherischen und reformierten Geistlichkeit hatten 1817 zur Stiftung einer evangelischen Landeskirche geführt. Auch das Unterrichtswesen wurde neu geregelt. Für die westlichen Provinzen wurde die Universität Bonn 1818 begründet; die Universität Wittenberg wurde nach Halle verlegt. Für die Bedürfnisse der Handelswelt wurden Realschulen eingerichtet, die Gymnasien erfuhren eine zeitgemäße Umgestaltung als Vorbereitungsanstalten für die akademischen Studien. Eine königliche Kabinettsorder des Jahres 1825 regelte die Schulpflicht für die Volksschulen einheitlich für die ganze Monarchie; zur Heranbildung von Lehrern wurden Seminare gegründet. Die öffentliche Gesundheitspflege, die Überwachung der gesundheitspolizeilichen Vorschriften, wurde ebenfalls durch königliche Verordnung vom Jahre 1817 eingeführt. Jeder Regierungsbezirk erhielt einen erprobten Arzt als Regierungs- und Medizinalrat, jeder Kreis einen Kreisarzt^/ Für die Oberleitung der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-angekegenheiten des Staates wurde 1817 ein besonderes Ministerium eingerichtet, das kurzweg Kultusministerium genannt wird. Bis dahin unterstanden diese Angelegenheiten dem Minister des Innern. Die Reformen Steins und Hardenbergs auf dem Gebiete der Landwirtschaft wurden auf die neuen Provinzen ausgedehnt; von großer Bedeutung war eine Verordnung, daß die Allmenden, d. i. die der Gemeinde gehörenden Wiesen und Äcker, verkauft oder unter die Bürger D ah men, Leitfaden. Iv. Neubtg. 4
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer