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1. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 66

1909 - Leipzig : Hirt
66 Iv. König Friedrich Wilhelm Iv. von Preußen und seine Zeit. Mit diesen Rechten war die Versammlung nicht zufrieden. Sie verlangte: 1. regelmäßige Einberufung statt nach dem Steuerbedürfnis, 2. genaue Kenntnis des Staatshaushalts, 3. eine Aufsicht über die Staatsverwaltung, 4. beschließende Mitwirkung bei der Gesetzgebung anstatt der beratenden. Eine Einigung wurde nicht erzielt. Die Wünsche der Versammlung wurden dem König nicht immer in der geziemenden Form vorgetragen. Der Landtag lehnte eine Anleihe für den Bahnbau Berlin-Königsberg ab mit der Begründung, daß er sich nicht als Volksvertretung betrachten könne, solange ihm eine regelmäßig wiederkehrende Einberufung nicht zugesichert sei. Nach mehrmonatiger fruchtloser Beratung wurde der Vereinigte Landtag geschlossen, die Ausschüsse traten Anfang des Jahres 1848 ins Leben, die Verhandlungen mit diesen gingen glatter vonstatten. Der König bewilligte die periodische Einberufung des Vereinigten Landtages und berief ihn zum 27. April zur zweiten Tagung. Da traten Ereignisse ein, die eine beschleunigte Einberufung auf den 2. April - veranlaßten. 3. Die Revolution von 1848. Im Februar war in Paris König Louis Philipp durch eine Revolution zur Abdankung gezwungen und die Republik erklärt worden. In den süddeutschen Staaten entstand große Gärung. In Österreich kam der langverhaltene Unwille gegen den Staatskanzler Metternich zum Ausbruch. Dieser floh nach England; in Wien, in Ungarn und Böhmen entstand offne Empörung. Der Kaiser dankte ab. Hauptsächlich der Aufstand in Wien veranlaßte die beschleunigte Einberufung des Vereinigten Landtages. In der Einberufungsurkunde vom 18. März sagt der König: Jetzt, nach jenem wichtigen Ereignis, finden Wir Uns vor allem bewogen, nicht allein vor Preußens, sondern vor Deutschlands, so es Gottes Wille ist, bald innigst vereintem Volke laut und unumwunden auszusprechen, welche die Vorschläge sind, die Wir Unsern deutschen Bundesgenossen zu machen beschlossen haben. Vor allem verlangen Wir, daß Deutschland aus einem Staatenbund zu einem Bundesstaat verwandelt werde. Wir erkennen an, daß dies eine Reorganisation der Landesverfassung voraussetzt, die nur im Verein der Fürsten mit dem Volke ausgeführt werden kann, daß demnach eine vorläufige Bundesrepräsentation aus den Ständen aller deutschen Länder gebildet und unverzüglich berufen werden muß. Wir erkennen an, daß eine solche Bundesrepräsentation eine konstitutionelle Verfassung aller deutschen Länder notwendig erheische, damit die Mitglieder jener Repräsentation ebenbürtig nebeneinander sitzen. Wir verlangen eine allgemeine deutsche Wehrverfassung und werden beantragen, solche im wesentlichen der nachzubilden, unter der Unsre — Preußens - Heere in den Freiheitskriegen unverwelkliche Lorbeeren errangen.
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