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1. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 71

1909 - Leipzig : Hirt
5. Die Deutsche Nationalversammlung. 71 unabhängige und unabsetzbare Richter ausgeübt. Die Richter werden vom König ernannt. Die Finanzen. Alle Einnahmen und Ausgaben des Staates müssen sür jedes Jahr im voraus veranschlagt und aus den Staatshaushaltsetat gebracht werden. Dieser wird jährlich durch ein Gesetz festgestellt. 5. Die Deutsche Nationalversammlung. Gleichzeitig mit der Preußischen tagte in Frankfurt am Main die Deutsche Nationalversammlung. Auf Grund freier Wahlen in allen deutschen Staaten war sie zustande gekommen. Zu ihr gehörten die klangvollsten Namen aus ganz Deutschland: Ernst Moritz Arndt, Jakob Grimm, die Geschichtsforscher Dahlmann, Droysen, Raumer; ferner Ludwig Uhland, der hessische Minister Heinrich von Gagern, der preußische Rechtsgelehrte Eduard Simson. In der Paulskirche wurden die Sitzungen abgehalten. Heinrich von Gagern war ihr erster Präsident. Als Aufgabe betrachtete sie, das Deutsche Reich wiederherzustellen und eine Verfassung dafür auszuarbeiten. Zunächst wurde Erzherzog Johann von Österreich, der aus den Befreiungskriegen her bekannt ist, zum Reichsverweser erwählt. Er nahm die Wahl an und hielt seinen Einzug in Frankfurt. Der Bundestag, die Vertretung des Deutschen Bundes, löste sich auf. Es wurden ein Reichsministerium gebildet, Reichssteuern ausgeschrieben, der Anfang zu einer Reichsflotte durch freiwillige Spenden gemacht. Die Hauptschwierigkeit lag in der Schaffung des Reichsheeres. Der Reichsverweser hatte kein Erbland, er war auf die Truppen der deutschen Fürsten angewiesen. König Friedrich Wilhelm Iv. von Preußen erklärte, die preußischen Truppen würden dem Reichsverweser gehorchen, so oft ihr oberster Kriegsherr, der König, sie unter dessen Befehl stellen werde. Auch die übrigen großem Staaten Deutschlands wollten das Verfügungsrecht über ihre Heere behalten. Hier erwies sich, wie unpraktisch es gewesen war, einen Fürsten ohne eignen Länderbesitz an die Spitze des Reiches zu stellen. Deshalb wollte die Nationalversammlung jetzt einem regierenden deutschen Fürsten die erbliche Kaiserwürde antragen. Zwei Parteien traten gegenüber, die kleindeutsche und die großdeutsche. Diese wollte den Kaiser von Österreich als Reichsoberhaupt haben, jene den König von Preußen unter Ausschluß Österreichs. Die kleindeutsche Partei behielt die Oberhand. Friedrich Wilhelm Iv. wurde 1849 zum erblichen Deutschen Kaiser gewählt. Der König lehnte die Wahl ab, weil er die Versammlung nicht für zuständig hielt, die Kaiserwürde „ohne das freie Einverständnis der gekrönten Häupter, der Fürsten und Freien Städte Deutschlands"*) zu verleihen. In einer Proklamation an das preußische Volk wiederholte der 1) Aus der Antwort des Königs. Quellenbuch S. 877.
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