1908 -
Freiburg im Breisgau [u.a.]
: Herder
- Autor: Neumann, Ludwig, Pütz, Wilhelm
- Auflagennummer (WdK): 30
- Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Höhere Lehranstalt
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
- Geschlecht (WdK): Jungen
106 Religion, Verfassung Deutschlands. § 32. Die Niederlande. § 33.
Fast ausschließlich protestantisch (90 — 99 "/„) ist die Bevölkerung in
Brandenburg, Pommern, Mecklenburg, Schleswig-Holstein, im Königreich Sachsen
und in der Provinz Sachsen, in den Thüringer Staaten, Braunschweig, den beiden
Lippe und den Hansestädten. Ebenso ausschließlich herrschen die K a th o l i k e n vor
in Hohenzollern, Nieder- und Oberbayern, in der Oberpfalz. Gemischt sind die
Konfessionen, und zwar mit Vorherrschen der Katholiken, aber der
Reihe nach abnehmend, in den bayrischen Kreisen Schwaben und Unterfranken
(über 80°/,,), in Elsaß-Lothringen, der Rheinprovinz, Posen, Baden, Westpreußen,
Schlesien, Westfalen. In den folgenden Gebieten sinken die Katholiken unter die
Hälfte der Einwohner, während die Protestanten immer mehr zunehmen: in der
bayrischen Pfalz und in Oberfranken, im Großherzogtum Hessen, in Württemberg,
Hessen-Nassau, Mittelfranken, Oldenburg, Anhalt, Ostpreußen Hannover.
Das während des letzten deutsch-französischen Krieges erneuerte Deutsche
Reich umfaßt mit dem Reichsland Elsaß-Lothringen 26 Bundesstaaten,
an deren Spitze der Deutsche Kaiser steht.
Die Würde des Kaisers besitzt der König von Preußen. Ihm kommt der
Vorsitz im Bunde zu, serner der Oberbefehl über das Bundesheer zu Land und zur
See, sowie die Vertretung des Reichs dem Auslande gegenüber. Zur Mitwirkung
bei dem Erlasse von Gesetzen und bei der Ausübung der Regierungsgewalt find
berufen: der Bundesrat, der aus den Vertretern der verbündeten Regierungen
besteht, und der Reichstag, der aus den von dem Volke gewählten Abgeordneten
zusammengesetzt ist. Oberster Beamter des Reichs ist der Reichskanzler.
Neben dem Reichstag gibt es in den einzelnen Bundesstaaten noch besondere,
aus einer oder zwei Kammern bestehende Landstände für die Zwecke der Gesetz-
gebung und um die inneren Angelegenheiten jedes Landes zu beraten.
Die deutschen Kolonien s. § 64—69.
§ 33. Z>as Königreich der Miedertande (Kolland).
(33 000 km2, über 51/« Mill. Einw.)
Holland bildet den niedrigsten Teil der nordwestdeutschen Tiefebene
mit dem Mündungsgebiet von Rhein, Maas und Scheide (S. 84 und 91);
ein Viertel des Landes ist unter den Meeresspiegel eingesenkt und durch
Dämme vor Überflutung geschützt. Das Meer hat verschiedene Buchten in
das Land eingerissen: die Znider Zee [feuber fee] (Südersee), den
Dollart und den Biesbosch. Inseln finden sich zahlreich, teils in
den Mündungen der Flüsse, teils der Nordküste des Landes entlang (West-
friesische Inseln). Kein europäisches Land hat ein so dichtes Netz von
Flüssen und Kanälen wie Holland: unter ihnen ist der Nordsee-
kanal zu nennen, der von Amsterdam westlich zum Meere führt. Die
holländischen Wasserstraßen haben eine Länge von etwa 7800 km.
Bewundernswert sind die Wasserbauten der Holländer. Dazu gehören außer
den Kanälen selbst die an diesen und den Flüssen angebrachten Deiche, die das
Land vor Überschwemmungen schützen, und die Schleusen, welche die Polder
(eingedeichte Fluren) entwässern.
Den größeren Teil des Landes nehmen fruchtbare Marschen ein; nur im O.
finden sich Moor- und Heidegegenden. Wald fehlt fast ganz. Neben der Fischerei,
der Schisfahrt und dem Schiffsbau blüht die Viehzucht in hervorragender Weise.