1893 -
Berlin
: Reimer
- Autor: Partsch, Joseph
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch, Schülerbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Höhere Lehranstalt
- Geschlecht (WdK): Jungen
Einleitung. "
Ansprüche anderer europäischer Staaten, sich hatte entwickeln und festigen
können. In der Verteidigung des Handelsgebietes der Südsee liegen die
Wurzeln der spät begonnenen, aber doch noch zu bescheidenen Erfolgen ge-
diehenen Kolonialpolitik des Deutschen Reiches.
Eine Zeit lang glaubten die Leiter der deutschen Politik die Jnter-
essen des deutscheu Handels und deutscher Pflanzungsunternehmungen in
Ozeanien ausreichend schützen zu können durch Freundschafts- und Handels-
vertrage [mit den Herrschern der einzelnen Inselgruppen. Solche Verträge
kamen zu staude 1876 mit deu Tonga-Jnseln, 1877 und 1879 mit den
Samoa-Jnseln, 1881 mit der Hawaiischen Inselgruppe. Die Reichsregierung
war zunächst keineswegs geneigt, den von klangvollen Stimmen der öffeut-
lichen Meinung empfohlenen Weg der Kolonialpolitik zu beschreiten. Aber
sie ward schließlich dazu gedräugt [durch die Steigerung der anglo-australi-
schen Bewegung für die Annexion der ozeanischen Inselwelt und insbesondere
durch die vou der britischen Kolonialregierung 1874 wirklich vollzogene
Besitzergreifung der Viti-Jnfeln, die dabei beliebte Nichtachtung rechtlich ver-
briefter deutscher Interessen, die Langwierigkeit der ein Jahrzehnt sich hin-
schleppenden Verhandlungen über eine mäßige Entschädigung der durch die
Willkürlichkeiten dieser Annexion schwer benachteiligten deutschen Kapitalisten
und Landbesitzer. Nur die aus Erfahrung gewonnene Überzeugung, daß bei
den Verhältnissen der Südsee ein wirksamer Schutz deutscher Interessen bis-
weilen nur durch eiu Entfalten der deutschen Flagge zu erzieleu sei, hat die
Schutzbriefe diktiert, welche am 17. Mai 1885 und am 13. Dezember 1886
die Erwerbungen der Neu-Guinea-Kompagnie im Norden dieser Insel, im
Bismarck- und Salomon-Archipel, sowie am 15. Oktober 1885 und 16. April
1888 die Gruppe der Marshall-Juseln nebst Nauru unter die Schutzherr-
schast des Deutscheu Reiches stellten. Schon [vorher hatten deutsche Unter-
nehmer auch für ihre Erwerbungen auf dein Boden Afrikas den Schutz des
Reiches nachgesucht und erlangt, zuerst Ad. Lüderitz für das Küstenland im
Norden des Orange-Flusses bis 26° S. Für die Festigung dieses Be-
sitzes und für die Begründung der deutscheu Schutzherrschaft über Togoland
(4. Juli 1884) und Kamerun s(14. Juli 1884) ward entscheidend die Reise
des Generalkonsuls Gust. Nachtigal. Es war der letzte Dienst, den er
seinem Vaterlande leistete. In Kamerun empfing er den Kenn des Todes.
Überall schwebte der Reichsregierung das Ziel vor, bestehenden, wohlbegrün-
deten deutschen Interessen ihren Schutz zu sicheru. Der Gedanke, aus
eigenem Antriebe und mit den Mitteln des Reiches zur Neubegründung von
Kolomeen zu schreiten, lag dem Leiter der Reichspolitik entschieden fern. Am
frühesten und am weitesten wnrde die Reichsregierung über diese ursprüng-
liche Richtschnur ihres Verhaltens durch deu Zug der Ereignisse hinaus-
geführt in Ostafrika. Die Urkunde, welche der Gesellschaft für deutfche
Kolonisation am 27. Februar 1885 sür die ersteu Erwerbungen des Doktor
Peters den schütz des Reiches verhieß, unterschied sich nicht von anderen
L?chutzbriefen. Aber der nur durch kräftiges Einsetzen der Mittel des Reiches
niedergeschlagene Araberaufstand von 1888 lehrte, daß nur die Macht des