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1. Deutsche Schulgeographie - S. 80

1908 - Gotha : Perthes
80 Rübenzucker in Österreich. Im Thayatale gestattet das Klima be- reits ausgedehnten Weinbau. Durch die Mährische Pforte reicht Mähren bis in das Odergebiet und nimmt hier teil am großen oberschlesischen Steinkohlenfelde. Das rasch anwachsende Ostrau* ist der Mittelpunkt des Bergbaues, der fast ebensoviel Steinkohle liefert wie Böhmen. § 193. Zu beiden Seiten des nordmährischen Zipfels liegt das vorwiegend von Deutschen bewohnte kleine Kronland Schlesien (der Rest des ehemaligen schleichen Besitzes, s. S. 31). Der sudetische Teil, ganz zum Odergebiete gehörig, mit der Hauptstadt Troppau, zeichnet sich (wie der mährische Teil) durch Leinenindustrie aus. Im karpathischen Teile mündet bei Teschen die wichtigste aller Karpathen- bahnen, die über den Jablunkapaß führt, in das nördliche Tiefland aus. Die Karpathenländer. (Vgl. D. Sch.-A. 14/15, 18/19.) § 19-1. Der große Karpathenbogen beginnt an der March- mündung, wo ihn die Donau zum erstenmal durchbricht, tritt nach scharfer Westbiegung zum zweitenmal im großartigen Durchbruchstale des Eisernen Tores an die Donau heran und setzt sich darüber hinaus im Balkanbogen fort. Aber nur der äußere Bogen ist voll- ständig, das innere Gebirge erleidet eine große Unterbrechung, so daß man drei Teile unterscheiden kann: 1) das breite nordungarische Bergland im Nw., 2) das ebenso breite siebenbürgische Hochland im So., 3) das schmale Bindeglied, die Waldkarpathen. In mancherlei Hinsicht unterscheiden sich die Karpathenländer und ihre Randgebiete von den westlichen Ländern: 1) durch die große Aus- dehnung der Ebenen, 2) dadurch, daß sie fast reine Ackerbauländer mit schwach entwickelter Industrie sind, 3) dadurch, daß die Deutschen hier nur zerstreut oder inselartig zusammengeschlossen unter den anderen Völkern wohnen, ohne Zusammenhang mit dem Hauptwohngebiete ihrer Stammesgenossen, 4) durch einen viel tieferen Stand der allgemeinen Volksbildung. In allen diesen Punkten zeigt sich der Übergang zwischen West- und Osteuropa. § 195. Die nördlichen Randländer, Galizien und die Vuko- finita, gehören noch der österreichischen Reichshälfte an und wurden erst in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts mit der Monarchie vereinigt (Galizien, ein Teil des polnischen Staates, 1772; die Bukowina, zur türkischen Moldau gehörig, 1775). Die im O. noch reich bewaldeten
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