Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Lehrbuch der Geschichte des Altertums für die oberen Klassen höherer Mädchenschulen - S. 124

1903 - Leipzig : Roßberg
— 124 — § 60. Rom als Herrin von Italien. Aus der kleinen Stadt war ein großer Staat geworden, dessen Macht über ein Gebiet etwa von der Größe Süddeutschlands sich erstreckte. Ungefähr ein Drittel des gesamten Grundes und Bodens hatten die Römer für sich behalten. In den verschiedensten Gegenden Italiens hatten sie den Unterworfenen Acker- und Weideland, Wald, Öl- und Weinpslanzungen abgenommen und als Gemeindeland dem Staat einverleibt. Es wurde gegen geringe Pacht stückweise an jeden römischen Bürger, der davon haben wollte, zur Bebauung verliehen. Zu deren Schutze und zur Sicherung des einmal erworbenen Landes wurden ferner in schon vorhandenen Städten und festen Plätzen römische Bürger mit Weib und Kind angesiedelt, um hier auf der Wacht zu sein. Diese Städte wurden also zu Militär-fotonten gemacht. Sie wurden im Laufe der Zeit durch ein ausgebreitetes Straßennetz mit der Hauptstadt verbunden. Die Militärkolonien wurden ebenso wie die Gemeindeländereien von Rom aus regiert; ihre Bewohner standen in den römischen Bürger-listen, hatten daher auch das Recht, wenn sie wollten, zu Wahlen und Volksbeschlüssen nach Rom zu kommen und dort ihre Stimme abzugeben. Anders war das Verhältnis der andern Gemeinden Italiens zu Rom. Sie wurden von Einheimischen bewohnt und regiert und standen in der Mehrzahl zu Rom in keiner andern Beziehung, als daß sie für den Kriegsfall Geld und Truppen stellen mußten. Sie hießen daher Bundesgenossen. Wie viel jede Gemeinde beitragen mußte, war durch besondere Schutz-und Trutzbündnisse geregelt. Das römische Heer aber bestand fortan aus den Legionen und den Bundesgenossen. Wertes Kapitel: Kiltturmände tu den ersten Zeiten Brr Republik. § 61. Leben und Sitten. 1. Daß die Kraft Roms durch die fortwährenden inneren und äußeren Kämpfe nicht gebrochen wurde, sondern vielmehr durch dieselben immer mehr erstarkte, hatte seinen Grund vornehmlich in dem Charakter des römischen Volkes, in dem ernsten, strengen, würdevollen, männlichen Wesen des Römers, verbunden mit lebendigem Sinn für das Recht, mit heldenmütiger Tapferkeit und aufopfernder Treue und Hingebung an das Vaterland.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer