Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Landeskunde der Provinz Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Lübeck mit ihrem Gebiete - S. 52

1910 - Breslau : Hirt
52 Landeskunde der Provinz Schleswig-Holstein. Xi. Staatliche Einrichtungen. Seit 1867 bildet Schleswig-Holstein eine Provinz des preußischen Staates. Seit 1876 gehört das frühere Herzogtum Lauenburg zur Provinz, seit 1890 die Insel Helgoland (Kreis Süderdithmarschen). Seit der Einverleibung 1867 gilt in Schleswig-Holstein die im Jahre 1850 von König Friedrich Wilhelm Iv. verliehene preußische Verfassung. Die preußische Städteorduuug hat nicht für unsere Provinz Gültigkeit. Magistrat und Stadtverordnete werden in öffeut- licher, allgemeiner und direkter Wahl von allen wahlberechtigten Bürgern gewählt. Ins Herrenhaus senden die Städte Altona, Kiel und Flensburg und die Universität Kiel je einen Vertreter, andere Mitglieder werden vom Könige berufen. Von den 443 durch indirekte Wahl aus 5 Jahre gewählten Mitgliedern des Preußischen Abgeordnetenhauses stellt die Provinz 19. Von den 397 durch allgemeine, gleiche, geheime, direkte Wahl auf 5 Jahre gewählten Mitgliedern des Deutschen Reichstages fallen 10 auf die Provinz. Die Provinz bildet den Regierungsbezirk Schleswig. Die staatliche Leitung der Provinz liegt in den Händen des Oberpräfi- denten, des Regierungsbezirks bei der Regierung, an deren Spitze der Regierungspräsident steht. Außer den 5 Stadtkreisen: Flensburg, Kiel, Neu- Münster, Altona, Wandsbek, 20 Landkreise, davon 9 in Schleswig, 11 in Holstein. (Die Namen s. S. 6 und 73—76.) Zur Mitwirkung bei den Geschäften der Verwaltung besteht für die Provinz der Provinzialrat, für den Regierungsbezirk der Bezirksausschuß, für den Kreis der Kreisausschuß. Als Verwaltungsgerichte fungieren die Kreis- bzw. Stadtausschüsse, der Bezirksausschuß und das Oberverwaltungsgericht in Berlin. Mancherlei innere Angelegenheiten unterstehen nicht den königlichen Be- Hörden, sondern sind der Provinz zur Selbstverwaltung überlassen. Dazu ge- hören: Das Land - Armenwesen mit der Besserungsanstalt in Glückstadt, der Irrenanstalt bei Schleswig, der Pflegeanstalt bei Neustadt, der Taubstummenanstalt in Schleswig, der Blindenanstalt in Kiel, das Wegebauwesen, die Landesbrand- kafse, Fürsorge für Erziehung verwahrloster Kinder, die Strasanstal- ten, Heidekultur und das ganze Versicherungswesen, wie es sich aus den sozialpolitischen Gesetzen entwickelt hat. Der Kreis Herzogtum Lauenburg nimmt in manchen Beziehungen eine Ausnahmestellung ein. Die Geschäfte führt das Landes- direktorat mit dem Landeshauptmann an der Spitze, gewählt vou dem Pro- vinziallandtag, der anderseits zu seiner Vertretung den Provinzialausschuß wählt. Sitz der Verwaltung ist Kiel. Die 63 Abgeordneten zum Provinzial- landtag werden in den Landkreisen von dem Kreistage, in den Stadtkreisen von Magistrat und Stadtverordnetenkollegium in gemeinschaftlicher Sitzung gewählt. Die Vertretung der Kreise bildet der Kreistag. Die Abgeordneten zum Kreistag werden gesondert von den 3 Wahlbezirken der Städte, des Großgrund- besitzes und der Landgemeinden gewählt. Sie wühlen aus ihrer Mitte den Kreis-
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer