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1. Lehrbuch der Deutschen Geschichte für die oberen Klassen höherer Mädchenschulen - S. 117

1902 - Leipzig : Roßberg
— 117 — Landesgebieten gestattet war. Ihre Länder sollten immer ungeteilt auf den ältesten Sohn vererbt werden. Außerdem bestätigte die Goldene Bulle den Kurfürsten alle bereits in Besitz genommenen königlichen Hoheitsrechte: das Recht auf die Bergwerke innerhalb ihrer Gebiete, das Recht, Münzen zu schlagen und Zölle zu erheben. Durch diese Vorrechte war wohl das Ansehen und die Macht der Kurfürsten gehoben, die kaiserliche Macht aber sehr geschwächt. 4. Die Kirchenspaltung. Das letzte Lebensjahr des Kaisers führte auf kirchlichem Gebiet zu den verhängnisvollsten Vorgängen. 1377 war der päpstliche Stuhl, der im Jahre 1305 nach Avignon 1377. verlegt worden, wieder nach Rom gekommen. Allein ein Teil der Kardinäle erklärte die Wahl des Papstes in Rom für ungültig und erhob 1378 Clemens V. zum Papste, der seinen Stuhl wieder in Avignon aufschlug; es gab also jetzt zwei Päpste. Damit begann eine Kirchenspaltung, welche im Abendlande die größte Verwirrung anrichtete. Wenige Wochen später verschied Karl Iv. in Prag (1378). 1378. Die Zeit Wenzels und Ruprechts. § 131. Wenzel (1378-1400). Wenzel war zu Anfang seiner Regierung beim niederen Volk und bei der Bürgerschaft der Städte beliebt, da er in seinen ersten Jahren streng auf Wahrung des Landfriedens in Böhmen sah. Auch im übrigen Deutschland versuchte er Ordnung zu stiften. Allein hier war die königliche Gewalt durch das Anwachsen der fürstlichen schon so lahm gelegt und das Reich so sehr in eine Unzahl von Landesherrschasten zersplittert, daß Wenzels Versuche, auch hier einen Landfrieden zustande zu bringen, bald scheiterten. § 132. Fürsten, Ritter und Bauern. 1. Die Fürstentümer. Unter den deutschen Fürstenhäusern jener Zeit ragten neben den Luxemburgern, welche im Besitz der Krone und der böhmischen und brandenburgischen Kurwürde waren, zunächst die Wittelsbacher hervor, welche ein Kurfürstentum, die Pfalz und das Herzogtum Bayern besaßen, Brandenburg dagegen an Karl Iv. verloren hatten. Neben ihnen stand das Haus Wettin, welches die Landgraffchnft Thüringen und die Mark Meißen inne hatte und damit bald daraus das Kurfürstentum Sachsen-Wittenberg vereinigte; es teilte sich im nächsten Jahrhundert in die beiden Linien der Ernestiner, denen die Kur zufiel und die in Wittenberg residierten, und der Albertiner, die Dresden und Leipzig besaßen. Die
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