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1. Lehrbuch der Deutschen Geschichte für die oberen Klassen höherer Mädchenschulen - S. 219

1902 - Leipzig : Roßberg
— 219 — schamloser Ausbeutung derselben durch Abenteurer, die Minister-posten an sich zu bringen gewußt hatten, während die Fürsten durch Soldatenspielerei und Jagdwut, Oper und Ballett, Spiel und ein überflüssiges Beamtenheer mit hochtrabenden Titeln das Volk aussogen. In den geistlichen Fürstentümern und Stistsländern verarmte die Bevölkerung, während die Klöster und Domkapitel sich bereicherten und üppig lebten. Aus 1000 Seelen rechnete man damals etwa ein halbes Hundert Geistliche und fünfmal soviel Bettler. Wie in den weltlichen Staaten, so wurde auch in den geistlichen das Volk mit gleicher Härte bedrückt. Die zahllosen Reichsritterschasten (gegen 1500), oft nicht viel größer als eine Gemeinde, waren verwahrlost und verschuldet. Während die Herren schwelgten, darbten die Untertanen. 3. Das Reichsheer. Das aus den Truppen der Reichsstädte und der kleinen Fürsten zusammengewürfelte „Reichsheer" bestand aus Haufen zusammengelaufenen Gesindels, ohne Unterricht und Zucht, ohne tüchtige Führer, mit buntscheckiger Unisorm angetan; seine Verpflegung war elend und seine Kriegskunst bestand im Davonlaufen. 4. Die Reichsbehörden. In dem gleichen Zustande wie die kleinen Reichsglieder befanden sich auch die Reichsbehörden. Das Reichskammergericht, vom Volkswitz Reichsjammergericht genannt, hatte seinen Sitz seit 1693 in Wetzlar. Der Geschäftsgang war so schleppend, daß im Jahre 1772 gegen 61200 Prozesse noch unerledigt waren. Nicht viel besser war es mit dem Reichshofrate zu Wien, der Hauptstütze des Kaisers. 5. Der Reichstag. Seit 1663 war der Reichstag ohne Unterbrechung in Regensburg versammelt. In weltlichen Angelegenheiten beriet jedes der drei Kollegien: Kurfürsten, Reichs-fürsten und Reichsstädte für sich; in Religionssachen zerflel er in den katholischen und evangelischen Körper; stimmten beide Teile in einer Sache nicht überein, so konnte kein Beschluß gefaßt werden. Der Kaiser war durch einen Beauftragten vertreten, die Reichsstände durch Gesandte; oft aber waren die Gesandten ohne Anweisung, daher konnte dann nichts beschlossen werden. Außerdem war dem Einflüsse des Auslandes Tür und Tor des Reichstages geöffnet. § 238. Städtisches Leben. 1. Aussehen der Stadt. Die alten Ziegelmauern aus früheren Zeiten standen noch, ebenso die Türme über den Toren und Mauern; baufällige Türme dagegen waren abgetragen, in den stärksten hatte man Gefängnisse eingerichtet. Der Stadtgraben aus der Außenseite lag zum Teil trocken, und die Kühe
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