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1. Lehrbuch der Deutschen Geschichte für die oberen Klassen höherer Mädchenschulen - S. 238

1902 - Leipzig : Roßberg
— 238 — von der Verwaltung getrennt und nur wissenschaftlich Befähigten anvertraut und die völlige Gleichheit aller Untertanen vor dem Gericht ausgesprochen. Auch dann, wenn ein Bürger gegen die königlichen Behörden oder gegen den König selbst Klage führte, sollten die Richter nur aus Grund der Gesetze nach Pflicht und Gewissen urteilen. So wurde Friedrich der Schöpfer eines pflichttreuen, unabhängigen Richterstandes. Aus Friedrichs Veranlassung entstand auch das Allgemeine Landrecht sür die preußischen Staaten. Es ist das erste große Gesetzbuch in deutscher Sprache, welches zwar unter dem großen König vollendet, aber erst unter seinem Nachfolger in Wirksamkeit getreten ist und seine Geltung bis zum Ende des 19. Jahrhunderts bewahrt hat. \^§ 258. Friedrichs Versuche zur Hebung der Volksbildung. Die von Friedrichs Vater erlassene Schulordnung (1736) war nicht vollzogen worden, namentlich nicht von den adligen Schul-patronen. Bald nach dem Hubertus bürg er Frieden erließ der König das Generalschulregiment, welches die Eltern verpflichtete. ihre Kinder in die Schule zu schicken. Auch sollten die Lehrer ihre Tüchtigkeit für ihr Amt in Prüfungen nachweisen, deshalb wurden einzelne Lehrerseminare gegründet. Doch blieben die Verordnungen des Königs oft ohne Erfüllung, weil zu geringe Mittel vorhanden waren, so daß er häufig invalide gewordene Unteroffiziere als Lehrer einstellte. § 25t). Förderung von Kunst und Wisseuschasteu. Den Gelehrten zollte Friedrich hohe Achtung, aber an die Akademie, welche er aus gänzlichem Verfall emporhob, berief er fast nur Franzosen. Eine Reihe von hervorragenden Gebäuden oerdankt Friedrich die Entstehung oder Wetterführung, so das Schloß Sanssouci, das Opernhaus, das Jnvalidenhaus, die Hedwigskirche, die Bibliothek, der Palast des Prinzen Heinrich. Seinen verdienten Generalen Schwerin, Winterseldt, Keith, Seydlitz, Zieten und dem alten Dessauer ließ er Standbilder errichten. Ganz besonders erfreute sich die Oper Friedrichs Begünstigung. Über die neueren Erzeugnisse der deutschen Literatur urteilte der König bis zu seinem Ende hart und absprechend, nur der Dichter Gellert galt ihm etwas.
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