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1. Lehrbuch der Deutschen Geschichte für die oberen Klassen höherer Mädchenschulen - S. 312

1902 - Leipzig : Roßberg
— 312 — Karl von Preußen und der Kronprinz Albert von Sachsen. Prinz Friedrich Karl, 1828 geboren, war von ganzer Seele Soldat, der sich schon in den Kämpfen der Jahre 1848 und 1849 in Schleswig und in Baden hervorgetan hatte. Die Erfolge in den Feldzügen 1864, 1866 und 1870 vergrößerten seinen Ruhm. Das Volk nannte den fürstlichen Krieger den „eisernen" oder seiner Husurenuniform wegen den „roten" Prinzen. Kronprinz Albert von Sachsen hatte als kommandierender General des sächsischen Armeekorps entscheidenden Anteil an dem Siege von Gravelotte; dann wurde ihm der Oberbefehl über die Maasarmee gegeben, welche Mac Mahon festhielt und den Sieg bei Sedan erfechten half. Er wurde nach dem Kriege Generalfeldmarschall und folgte 1873 seinem Vater Johann aus dem Throne nach. Unter den fürstlichen Helden tat sich auch noch der Großherzog Friedrich Franz Ii. von Mecklenburg besonders hervor, welcher zuerst bei der Einschließung von Paris tätig war und später bei Orleans erfolgreich kämpfte. Xiv. Die Zeit des inneren Ausbaues des Deutschen Reiches. § 315. Die Reichsverfaffuirg. An der Spitze des Reiches steht ein erblicher Kaiser, der zugleich König von Preußen ist; er ist Bundespräsident und oberster Kriegsherr der deutschen Land- und Seemacht. Er erklärt im Namen des Reiches den Krieg und schließt Frieden; auch kann er im Namen des Reiches mit fremden Staaten Bündnisse und Verträge eingehen. Er vertritt das Reich nach außen und beglaubigt und empfängt auch die Gesandten. Der Kaiser ernennt die obersten Reichsbeamten. Er beruft den Bundesrat und den Reichstag, kann den Reichstag auch vertagen und auflösen. Der erste Beamte des Reiches ist der Reichskanzler. Derselbe hat im Namen des Kaisers die Ausführung der Reichsgesetze zu überwachen, die Verwaltung und Beaufsichtigung der Reichsangelegenheiten zu leiten und trägt die Verantwortlichkeit für die Verfügungen des Kaisers, Unter seiner Verantwortung führen eine Anzahl Behörden die Geschäfte des Reiches.
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