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1. Lehrbuch der Deutschen Geschichte für die oberen Klassen höherer Mädchenschulen - S. 317

1902 - Leipzig : Roßberg
— 317 — vom Arbeitgeber aufgebracht. In Krankheitsfällen erhalten die Arbeiter freie ärztliche Behandlung und Arzenei, sowie eine Krankenunterstützung. Darauf folgte das Unfallversicherungsgesetz. Dieses Gesetz sichert dem Arbeiter, der in seinem Beruf während des Betriebes einen Unfall erleidet, eine Entschädigung zu, die in den Kosten des Heilverfahrens und für den Fall der Erwerbsunfähigkeit in einer Rente besteht. Die Kosten werden von den Arbeitgebern getragen. Im Jahre 1889 kam sodann das Invalidität^- und Altersversicherungsgesetz zu stände. Dieses sichert allen Arbeitern, auch abgesehen von Krankheit und Betriebsunfällen, für den Fall, daß sie erwerbsunfähig werden, eine Rente zu, ebenso wenn sie das siebzigste Lebensjahr erreichen. Der Versicherungsbeitrag wird zur Hälfte von dem Arbeitgeber, zur Hälfte von dem Arbeitnehmer getragen; dazu kommt ein Reichszuschuß von 50 Mark. Während so für Krankheit und Erwerbsunfähigkeit des Arbeiters Fürsorge getroffen wurde, erfuhr die Arbeiterschutzgesetzgebung im Jahre 1891 eine Erweiterung dahin, daß die Sonntagsarbeit verboten oder doch stark eingeschränkt wurde; die Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, daß in ihren Betrieben ausreichende Schutzvorrichtungen gegen Unfälle angebracht sind. Zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern wurden Schiedsämter eingerichtet. § 323. Kaiser Wilhelms I. Lebensabend. Noch siebzehn Friedensjahre nach der Beendigung des französischen Krieges war es Deutschland beschießen, unter der Herrschaft des greifen Monarchen zu stehen. Er war ein gütiger, milder, gerechter Fürst von einfacher Lebensweise. Wohl hatte er nicht die glänzenden Geistesgaben seines Bruders, aber er besaß die große Eigenschaft, den rechten Mann an die richtige Stelle zu bringen, und hatte vor ihm den entschlossenen Willen voraus, das klar Erkannte auch durchzuführen. In ihm war ein hohes Pflichtgefühl rege, feine Regentenpflicht faßte er ernst auf. Um alles hat er sich gekümmert und sich noch im hohen Lebensalter in Sachen eingearbeitet, die ihm früher fern lagen. Im Frühjahr nahm die Besichtigung der Gardetruppen mehrere Wochen in Anspruch, sie schloß mit der großen Heerschau aus dem Tempelhoser Felde bei Berlin. Im Herbst fanden die sog. Kaifermanöver statt, denen der Kaiser noch als fünfundachtzig -jähriger Greis zu Pferde beiwohnte, erst in den letzten Jahren feines Lebens benutzte er einen Wagen. Alljährlich besuchte der Kaiser die heilkräftigen Quellen von Wiesbaden, Ems und Gastein und brachte mehrere Wochen auf
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