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1. Landeskunde des Großherzogtums Oldenburg - S. 34

1918 - Breslau : Hirt
34 Das Herzogtum Oldenburg. erhebt, jedoch noch in solchem Böschungswinkel, daß sich zum Schutz gegen Abspülung durch überschlagendes Wasser ein Graswuchs entwickelt, fällt die durch Schlengen und Steinböschungen meist von Klinkern, wie am Butjadinger Seedeich von Langwarden herum bis Stollhamm, geschützte Außenseite allmählich zum Meere ab, um die Gewalt der Wogen zu brechen. Nach dem Grundsatze: kein Deich ohne Land und kein Land ohne Deich, ist jeder Marschenhof zu Beiträgen für die Bedeichung verpflichtet. Solche Gebiete, die nach Beseitigung der Deiche gleicher Gefahr der Über- schwemmung ausgesetzt wären, sind zu einem Deichband verbunden. Durch solche Wasserbaugenossenschaften werden die Deiche auf gemeinschaftliche Kosten unter staatlicher Leitung unterhalten. Die vier Deich bände sind voneinander unabhängig und haben nur für ihre Deiche zu sorgen. Es sind folgende: I. Wüstenland und Stedingen mit den Deichen am rechten Hunteufer und an der Weser hinauf bis zur Geest von Hasbergen; Ii. Ohm- steder Feld und Bornhorst links von der Hunte, Moorriem und Stadland die Weser abwärts, ganz Butjadingen herum mit Seefeld, Schweiburg, Schwei an der Jade entlang bis zum alten Moordeich bei der Geest von Dangast; Iii. von Dangast um den Iadebusen herum ganz Jeverland bis zur Goldenen Linie. Die Bedeichung des Kriegshafengebietes von Marien- siel bis Wilhelmshaven, etwa 3 km, hat das Reich zu besorgen; Iv. Land Würden am rechten Weserufer, getrennt von den anderen. Man unterscheidet Haupt- oder Schaudeiche, die auch gegen die höchsten Winterfluten schützen, von den schwächeren Sommerdeichen. Wird ein Groden eingedeicht, so erhält er erst einen Sommerdeich vor dem Schaudeich. Wird der Sommerdeich zum Hauptdeich, so wird der bisherige Hauptdeich überflüssig, er wird zum Schlafdeich, allmählich abgetragen und als Landstraße benutzt oder auch wohl abgeziegelt. Weil das Marschland so tief liegt, so müssen für die Entwässerung be- sondere Vorkehrungen getroffen werden. Die von der Geest kommenden Zuflüsse mit dem Niederschlagswasser der Marschen werden durch Siele hinausgeführt. Dies sind feste Torbauten in den Deichen mit einer schweren Doppelflügeltür im Anßenvorsiel, die zur Ebbezeit durch das abfließende Binnenwasser geöffnet, von dem Hochwasser aber mit heftigem Anprall zugeschlagen wird. Im Deich unter der Kappe, im Hauptsiel, liegt ein zweiter Reserveverschluß, die sogenannten Sturmtüren. Im Jnnenvorsiel ist ein drittes Doppeltor angebracht, welches geschlossen werden kann, wenn man in trockenen Zeiten das süße Binnenwasser behalten will. Die Siele haben also vor allem den Zweck der Entwässerung; aber in den Marschen, die höher hinauf an der Weser und Hunte liegen, dienen sie auch dazu, das süße Flutwasser der Flüsse einzulassen und festzuhalten. Es sind zum Teil sehr kostspielige Bauten, der Horumer Siel hat rund 77000 Mark gekostet. Weser und Hunte sind die Lebensquellen der Marschen, ihr Wasser- stand bedingt Schiffahrt und Handel. Die Weser berührt von der Mündung der Ochtum an oldenburgisches Gebiet, und die meisten Platen oder Sande, so der Harrier Sand gegenüber von Brake, die Strohauser, die Dedesdorfer, die Luneplate sind oldenburgisch. Elsfleth, Brake, Norden- ham sind unsere Häfen, alle links von der Weser; rechts liegen an der Mündung,
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