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1. Landeskunde von Thüringen - S. 21

1913 - Breslau : Hirt
Ii. Die Bewohner. — 2. Zur geschichtlichen Entwicklung. 21 Kurfürsten des Ernestimschen Hauses. 1. Kurfürst Ernst, Stifter, bis 1486; 2. „ Friedrich der Weise, 1486— 1525; 3. „ Johann der Beständige, 1525— 1532; 4. „ Johann Friedrich der Großmütige, 1532— 1547. Die Kurwürde geht durch die Wittenberger Kapitulation an die Alb er- tinische Linie über, die Ernestimschen Fürsten heißen fortan Herzöge von Sachsen. Der Protestantismus war von ihnen geschützt und gefördert worden. Martin Luther selbst ist ein Sohn des Thüringer Landes. Johann Friedrich der Großmütige mußte nach der für die Fürsten des Schmal- kaldischen Bundes verhängnisvollen Schlacht von Mühlberg (1547) auf die Kurwürde und auf bedeutende Landesteile verzichten^). Erst nach fünf- jähriger Gefangenschaft betrat er wieder seine Stammlande (1552) und starb als „geborner Kurfürst" (1554) zu Weimar. Er gab 1548 die Anordnung zur Gründung der thüringischen Landesuniversität Jena, welche 1558 durch den Kaiser bestätigt wurde. Bald begannen nun zahlreiche und verwickelte Teilungen-); diese führten eine immer weitergehende Zersplitterung in kleine Gebiete herbei, bis die Einführung des Erstgeburtsrechtes der weiteren Teilung Einhalt tat. Dies geschah in der Gothaer Linie 1683, in der Weimarer Linie 1724. Nach und nach starben mehrere der vorhandenen Linien aus, so daß die übrigen im Jahre 1825 zu einer neuen Länderteilung schritten, welche die Grundlage der heutigen Verhältnisse in den Ernestimschen Landen bildet. Während des Bestehens der Landgrafschaft Thüringen gab es neben den Landgrafen noch zahlreiche mehr oder weniger unabhängige Grafen und Edle, wie z. B. die Grasen von Lohra, Scharzfels, Kirchberg, Gleichen, Käfern- bürg, Orlamünde, Beichlingen, Schwarzburg, Rabenswalde, Hohenstein, die Edlen von Querfurt, Treffurt, Lobdeburg - Arnshaugk, Salza, Kranichfeld, Sondershausen; im So von Thüringen, im Vogtland, saßen die Vögte von Weida, Gera und Plauen; im 8 des Thüringer Waldes die gefürsteten Grasen von Henneberg. Dazu kamen noch viele geistliche Besitzungen des Erzbistums Mainz, der Bistümer Würzburg, Zeitz-Naumburg, Merseburg und Halberstadt, die Abteien Hersfeld und Fulda, sowie zahlreicher Klöster, z. B. Reinhardsbrunn, Erfurt, Saalfeld, Georgenthal, Ichtershausen, Hom- bürg, Völkenrode, Oldisleben, Kapellendorf, Bürgel, Paulinzella, Heusdorf, Pforte usw. Nordhausen und Mühlhausen waren die einzigen freien Reichsstädte auf thüringischem Boden. Von diesen Besitzungen kommen für die heute bestehenden Thüringischen Staaten vor allem die schwarzburgischen und reußischen Gebiete in Betracht. Gamals an die Albertinische Linie abgetretenen Länder bilden nebst den thüringischen Besitzungen von Kurmainz den Kern der heutigen preußischen Gebietsteile. 2) Vgl. hierzu die Übersicht auf der folgenden Seite.
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