1913 -
Breslau
: Hirt
- Autor: Regel, Fritz, Seydlitz, Ernst von
- Auflagennummer (WdK): 4
- Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Regionen (OPAC): Thüringen
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
Ii. Die Bewohner. — 2. Zur geschichtlichen Entwicklung. 21
Kurfürsten des Ernestimschen Hauses.
1. Kurfürst Ernst, Stifter, bis 1486;
2. „ Friedrich der Weise, 1486— 1525;
3. „ Johann der Beständige, 1525— 1532;
4. „ Johann Friedrich der Großmütige, 1532— 1547.
Die Kurwürde geht durch die Wittenberger Kapitulation an die Alb er-
tinische Linie über, die Ernestimschen Fürsten heißen fortan Herzöge von
Sachsen. Der Protestantismus war von ihnen geschützt und gefördert
worden. Martin Luther selbst ist ein Sohn des Thüringer Landes. Johann
Friedrich der Großmütige mußte nach der für die Fürsten des Schmal-
kaldischen Bundes verhängnisvollen Schlacht von Mühlberg (1547) auf
die Kurwürde und auf bedeutende Landesteile verzichten^). Erst nach fünf-
jähriger Gefangenschaft betrat er wieder seine Stammlande (1552) und starb
als „geborner Kurfürst" (1554) zu Weimar. Er gab 1548 die Anordnung
zur Gründung der thüringischen Landesuniversität Jena, welche 1558 durch
den Kaiser bestätigt wurde. Bald begannen nun zahlreiche und verwickelte
Teilungen-); diese führten eine immer weitergehende Zersplitterung in
kleine Gebiete herbei, bis die Einführung des Erstgeburtsrechtes der weiteren
Teilung Einhalt tat. Dies geschah in der Gothaer Linie 1683, in der Weimarer
Linie 1724. Nach und nach starben mehrere der vorhandenen Linien aus, so
daß die übrigen im Jahre 1825 zu einer neuen Länderteilung schritten,
welche die Grundlage der heutigen Verhältnisse in den Ernestimschen
Landen bildet.
Während des Bestehens der Landgrafschaft Thüringen gab es neben den
Landgrafen noch zahlreiche mehr oder weniger unabhängige Grafen und Edle,
wie z. B. die Grasen von Lohra, Scharzfels, Kirchberg, Gleichen, Käfern-
bürg, Orlamünde, Beichlingen, Schwarzburg, Rabenswalde, Hohenstein, die
Edlen von Querfurt, Treffurt, Lobdeburg - Arnshaugk, Salza, Kranichfeld,
Sondershausen; im So von Thüringen, im Vogtland, saßen die Vögte von
Weida, Gera und Plauen; im 8 des Thüringer Waldes die gefürsteten
Grasen von Henneberg. Dazu kamen noch viele geistliche Besitzungen des
Erzbistums Mainz, der Bistümer Würzburg, Zeitz-Naumburg, Merseburg und
Halberstadt, die Abteien Hersfeld und Fulda, sowie zahlreicher Klöster,
z. B. Reinhardsbrunn, Erfurt, Saalfeld, Georgenthal, Ichtershausen, Hom-
bürg, Völkenrode, Oldisleben, Kapellendorf, Bürgel, Paulinzella, Heusdorf,
Pforte usw. Nordhausen und Mühlhausen waren die einzigen freien
Reichsstädte auf thüringischem Boden.
Von diesen Besitzungen kommen für die heute bestehenden Thüringischen
Staaten vor allem die schwarzburgischen und reußischen Gebiete in Betracht.
Gamals an die Albertinische Linie abgetretenen Länder bilden nebst
den thüringischen Besitzungen von Kurmainz den Kern der heutigen preußischen
Gebietsteile.
2) Vgl. hierzu die Übersicht auf der folgenden Seite.