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1. Teil 2 - S. 184

1900 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
184 Iii. Deutschland. schah 1329 durch den Vertrag von Pavia: der Wittelsbacher Ludwig, der als Ludwig Iv. (genannt „der Bayer") Kaiser von Deutschland geworden war, trennte Ober- und Niederbayern sür die Dauer von dem übrigen Hausbesitz ab und überließ die rheinische Pfalz samt der „Mark auf dem Nordgau" den Söhnen seines verstorbenen Bruders. Letztere wurden somit die Begründer der pfälzischen Linie; diese, mit der Kurwürde versehen, nannte ihr Fürstentum Kurpfalz und schied es in die Unterpfalz (am Rhein) und in die nunmehr so genannte Oberpfalz (den alten Nordgau). Die thatkräftige Parteinahme Herzog Maximilians von Bayern für das Kaiserhaus der Habsburger beim Ausbruch des 30 jährigen Krieges und das Verharren beim katholischen Glauben führte zur Rang- erhöhung und Gebietserweiterung des bayrischen Herzogtums. Nachdem nämlich Kurfürst Friedrich V. von der Pfalz als Haupt des gegen den Kaiser zu den Waffen greifenden Bundes der evangelischen Reichssürsten auf dem weißen Berg bei Prag 1620 besiegt worden war, erhielt der Vayernherzog die Kurwürde und die Oberpfalz. Beim Aussterben der kurbayrischen Linie 1777 trat die kurpfälzische Vetternlinie in deren Landbesitz ein, verknüpfte also nun wieder den seit 1329 ge- trennt gewesenen Wittelsbacher Hausbesitz zu einem Kurfürstentum Pfalz-Bayern. Der Anschluß an Napoleon I. verschaffte Bayern 1806 die Rang- erhöhung zum Königreich und den Erwerb Mainfrankens und des schwäbischen Kreises, was dann durch den Wiener Kongreß 1814 und 15 bestätigt wurde; nur der pfälzische Besitz wurde beschränkt auf Rhein-Bayern oder die bayrische Pfalz1. Oberfranken befaßt die frühere Markgrafschaft Bayreuth am Fichtelgebirge und das frühere Bistum Bambergs (Regnitzgau); Mittelsranken das ansehnlich große» Gebiet der früheren freien Reichsstadt Nürnberg zu beiden Seiten der Pegnitz und die frühere Markgrafschaft Ansbach an Rezat und Altmühl; Unterfranken das frühere Bistum Würzburg am Dreieck* des Mam-W und flußabwärts den vorher zu Kurmainz gehörenden Maingau. Der Kreis Schwaben wurde ganz bunt zusammengefügt aus einer Bienge weltlicher und geistlicher Kleinstaaten des früheren Deutschen Reichs: Gebieten kleinerer Reichsstädte, kleinen Fürstentümern, Abteien und Bistümern. Diese ehemalige Staatsangehörigkeit zeigt sich noch heute in der Bekenntnisverteilung, da im Reformationszeitalter der Staat den Glau- den der Unterthanen vorschrieb („cujus regio, ejus religio"), weshalb namentlich die Bevölkerung damaliger Gebiete von katholisch gebliebenen Abteien und Bistümern auch gegenwärtig vorwiegend aus Katholiken 1 So nun bezeichnet im Gegensatz zu den badisch und hessisch gewordenen Teilen der einstmaligen Pfalz am Rhein. 2 Vergl. I, S. 44 und oben S. 76 (3).
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