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1. Teil 2 - S. 187

1900 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
§ 4r. Territorialentwicklung der süddeutschen Staaten. 187 Wie die übrigen süddeutschen Staaten trat Hessen-Darmstadt in den von Napoleon I. geschaffenen Rheinbund, wurde dadurch 1806 Groß herzog tum und erfuhr im Lauf der Folgezeit bis zum Wiener Kongreß starke Vergrößerung seines süddeutschen Besitzes: das alte Ge- biet der Grafschaft Katzenelnbogen wurde durch Zufügen von 21 ande- ren kleinen Territorien zur Provinz Starkenburg erweitert und aus Stücken der Kurpfalz sowie der Stiftsbezirke von Mainz, Worms u. s.w. die kleinere Provinz Rheinhessen gebildet. Daher ist letztere zur Hälfte katholisch; auch sonst sind die Bekenntnisse zusolge der mannigfachen Zu- sammensetzung des Staates aus früher selbständigen Einzelterritorien sehr gemischt; jedoch waltet das evangelische stark vor. 5. Reichsland Elsaß-Lothriugen. Das Elsaß, von nächsten Verwandten der badischen Alemannen bewohnt, gehörte zum Herzogtum Schwaben. Es war von jeher so wie heute in eine N.- und eine S.-Hälfte geteilt, die in der Gauzeit ein- fach Nord- und Sundgau (d.h. Südgau) hießen; erst nachmals be- schränkte man den Namen Sundgau auf die Gegend um Mülhausen. Nach dem Erlöschen der Hohenstaufen sprachen Grafengeschlechter als Landgrafen in diesen Gauen Recht; die Landgrafschaft des Oberelsaß wurde von den Grafen von Habsburg verwaltet. Im späteren Mittel- alter erlangten neben der Frei st adt Straßburg auch zahlreiche kleinere Städte Reichsunmittelbarkeit; das ganze Elsaß löste sich zuletzt (wie fast das ganze alte Reich in den späteren Zeiten) in kleine, deshalb macht- lose Teile auf und wurde somit leicht eine Beute der Fremden. Die Franzosen erzwangen nach ihrer Einmischung in den 30 jährigen Krieg 1648 die Abtretung des Elsaß außer Straßburg, doch auch dessen be- mächtigte sich Ludwig Xiv. 1681. Deutsch-Lothringen ist ein Stück des ins Moselgebiet ober- halb der Rheinprovinz fallenden einstmaligen Herzogtums Oberloth- ringen bewohnt von einer jetzt meist französisch redenden keltisch- fränkischen Mischbevölkerung. Großenteils besteht es aus dem alten Bistumsgebiet von Metz. Metz wurde bereits 1552 von König Heinrich Ii. von Frankreich erobert, und auch das übrige Lothringen durch Ludwig Xv. im vorigen Jahrhundert dem französischen Reich thatsächlich einverleibt, obwohl der Form nach Lothringen bis zur Auflösung des früheren Deutschen Reichs als dessen Glied betrachtet wurde (die lothringischen Stände hatten Sitz und Stimme im deutschen Reichstag). ^ Durch die Siege der deutschen Waffen von 1870 ist nicht alles an Frankreich Verlorene zurückerobert worden, aber doch das, was wir zur Deckung unserer Grenze gegen Frankreich am nötigsten brauchen: 1 Vergl. S. 61.
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