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1912 -
Breslau
: Hirt
- Autor: Seydlitz, Ernst von, Kirchner, Karl Wilhelm Heinrich, Hackbusch, Ulrich
- Auflagennummer (WdK): 5
- Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Regionen (OPAC): Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
§10.
Abriß der Geschichte.
25
Verwicklung in skandinavische Thronstreitigkeiten. Albrecht Iii. 1364 bis 1389 König
von Schweden, 1389 durch Margarete gefangen. Vitalienbrüder.
1419 Stiftung der Universität zu Rostock.
1523 Landständische Union.
1523 bis 1532 Joachim Sinter in Rostock. Reformation in M. Ofsent-
liche Anerkennung derselben 1549 aus dem Landtage zu Sternberg.
Johann Albrecht I. (1547 bis 1576) eifriger Verbündeter des Kurfürsten Moritz
gegen Karl V.
1621. Neue Teilung des Landes in die Herzogtümer Schwerin und Güstrow.
Die Brüder Adolf Friedrich I. von Schwerin und Johann Albrecht Ii.
von Güstrow bestätigen die landständischen Rechte.
l 618 bis 1648 der Dreißigjährige Krieg. Furchtbare Verwüstung durch die Schweden
und die Kaiserlichen.
1628 bis 1639 Herrschaft Wallenfteins. Residenz in Güstrow.
1648 Westfälischer Friede. Erwerbung der Bistümer Schwerin und Ratzeburg.
Abtretung von Wismar, Poel und Neukloster an Schweden. Die Bauern „gelegt".
Christian Louis (1658—1692) Bewuuderer und Verbündeter Ludwigs Xiv.
1695. Die Güstrower Linie stirbt aus. Erbstreitigkeiten innerhalb des
Schweriner Hauses. "
1701. Hamburger Vergleich. Friedrich Wilhelm, Stammvater des älteren,
in Schwerin regierenden Zweiges, erhält die Herzogtümer Schwerin und
Güstrow, Adolf Friedrich Ii., Stammvater des jüngeren, nunmehr in Streich
regierenden, die Herrschaft Stargard (mit Mirow und Nemerow) und das
Fürstentum Ratzeburg» Doch blieben die seitdem getrennten Staaten durch
Erbverbrüderung und den gemeinschaftlichen Landtag verbunden. (S. § 11.)
Karl Leopold (abgesetzt 1728) versucht vergeblich mit Hilfe der Russen die Macht
der Stände zu brechen. Reichsexekution.
1755 Rostocker landesgrnndgesetzlicher Erbvergleich.
(1893 Wismar mit Poel und Neukloster durch Kauf wiedergewonnen.')
Vom November 1896 bis Juli 1897 stand Mecklenburg unter der französischen
Fremdherrschaft, von 1898 bis 1813 gehörte es dem Rheinbunde an („Franzosentid").
1813. Beide Mecklenburg sagen sich zuerst unter allen deutschen Staaten
voin Rheinbünde los.
1815. Friedrich Franz I. (von M.-Schw., am 14. Juni) und Karl Ii. (von
M.-Str., am 28. Jnni) legen sich die großherzogliche Würde bei.
1820 Aufhebung der Leibeigenschast.
1815 bis 1866 gehören die beiden Mecklenburg dem Deutschen, 1867 bis
1871 dem Norddeutschen Bunde, seit 1871 dem Deutschen Reiche an.
1849 wurde in M.-Schw., wie in anderen deutschen Staaten, eine auf Volkswahlen
beruhende Landesvertretung (konstitutionelle Verfassung) eingeführt, doch bereits nach
13 Monaten 1859 auf Betreiben der Ritterschaft durch das Freienwalder Schiedsgericht
wieder aufgehoben. Seit 1851 besteht wieder die alte, mit geringen Abänderungen ans
den früheren Verträgen und dem landesgruudgesetzlichen Erbvergleich von 1755 beruhende
landständische Verfassung.
'Schweden erhielt 5625099^ mit dem Rechte, die Stadt geaen diese Summe
Stnie^n^-m 3°/0 vermehrt i. I. 1993 (bzw. 2993) wiederzüerwerben. 1993:
198941299 Jh. Auf dieses Recht hat es i. I. 1993 für immer verzichtet.