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1914 -
München [u.a.]
: Oldenbourg
- Autor: Fischer, Heinrich, Geistbeck, Alois, Wagner, Paul, Geistbeck, Michael
- Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Höhere Lehranstalt
- Regionen (OPAC): Sachsen
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
- Geschlecht (WdK): Jungen
Es _
? #3
n Handelsstadt des Südens. In all
Zw diesen Städten sind deutsche Nie-
derlassungen. — Sehr wichtige
M Teile der Küste haben „die Frem-
den" in den Händen. In der
Nähe von Kanton liegt das eng-
lische Eiland Hongkong mit
Viktoria, einem der ersten Häfen
der Erde, 170000 Einw. In
§ deutschen Pachtbesitz ist das Ge-
Z -g biet vonkiautschon tibergegangen.
D Am Eingang des Golfs von
g Petschili haben die Engländer
Z-'D D den Hasen Wei-hai-wei.
T
Das deutsche Pachtgebiet
Kiautschou.
Erwerbung. Im Jahre 1897
wurden auf der Halbinsel
Schantung zwei deutsche Mis-
siouare ermordet. Da die chine-
H sische Regierung zögerte, Ge-
Jl nugtuung zu geben, landeten
ku mehrere deutsche Kriegsschiffe
K in der Bucht von Kiautschou
^ (spr. kjau tscho-u) Soldaten und
nahmen den Küstenstreifen in
Besitz. Das half. Die chinesische
Regierung gewährte nicht nur
den Familien der Ermordeten
.1 eine Entschädigung, sondern
-» sie schloß mit dem Deutschen
I Reich auch folgenden Vertrag:
Z 1. Deutschland pachtet auf 99
Jahre den Küstenstreifen der
Kiantschonbucht bis zur Hoch-
Wasserlinie, nebst den beiden
| c Halbinseln am Eingange und
I g«». den davor liegenden Jnselchen.
^te! 2. Alles Land im Umkreis von
50 km um die Bucht ist neutral,
d. h. die chinesische Regierung
darf dort keine Maßnahmen
ohne Erlaubnis der deutschen
Behörden treffen. 3. Deutsch-
land hat das alleinige Recht, auf
der Halbinsel Schantung Kohlen-
G