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1. Mittlere und neue Geschichte - S. 157

1877 - Leipzig : Senf
I. Zeitalter d. Reformation u. d. in ihrer Folge eingebet. Bewegungen. 157 nuar 1624 als Norm festgestellt, der Zustand in ihrem Besitz an diesem Tage sollte hergestellt werden. Frankreich erhielt die österreichischen Besitzungen im Elsaß, jedoch mit Ausnahme der darin eingeschlossenen deutschen Reichsstädte, und das Besatzungsrecht in Philippsburg (südlich von Mannheim am Rhein), auch die 1552 abgerissenen lothringischen Bisthiimer: Metz, Toul und Verdun wurden ihm förmlich abgetreten. Schweden erhielt Vorpommern mit Stettin und dm Inseln: Rügen, Usedom und Wolliu, die säcularisirteu Bisthümer Bremen und Verden und die Stadt Wismar in Meklenburg; der schwedischen Armee wurde eine bedeutende Kriegsentschädigung gezahlt. Brandenburg, wo seit 1640 der energische Kurfürst Friedrich Wilhelm der Große regierte, erhielt als Ersatz für Vorpommern (ganz Pommern sollte vermöge eines frühern Vertrages nach demaussterbenseines Fürstenhauses an Brandenburg fallen) die säcularisirteu Bisthümer: Camin, Halberstadt und Minden und das Erzbisthum Magdeburg, letzteres jedoch erst nach dem Tode seines zeitigen Besitzers, eines sächsischen Prinzen, der 1680 erfolgte; natürlich erhielt es außerdem Hinterpommern. Baiern behielt die Oberpfalz und die erste weltliche Kurwürde, die Unterpfalz und die neu errichtete achte Kurwürde erhielt dagegen Karl Ludwig, Sohn des unglücklichen Friedrichs V. Hessen erhielt wegen seiner treuen Anhänglichkeit an Schweden die Abtei Hersfeld und vier Aemter im Schaumburgfchen (mit dem Hauptort Rinteln), auch eine Kriegsentschädigung für seine Armee. Brauuschweig - Lüneburg erhielt das Recht, abwechselnd mit einem katholischen Bischof durch einen Prinzen feines Hauses das Bisthum Osnabrück zu verwalten, Meklenburg für den Verlust von Wismar die fäcularisirten Bisthümer: Schwerin und Ratzeburg. Die Schweiz (schon seit 1499 vom Reich getrennt) und die Niederlande wurden als unabhängig von Deutschland anerkannt. Die deutschen Reichsfürsten erhielten das Recht, Bündnisse mit dem Auslande zu schließen, jedoch nicht zum Nachtheil des deutschen Reichs, eine Bedingung, die bald nicht beachtet wurde. Der dreißigjährige Krieg schlug Deutschlands Kultur eine Wunde, von der es sich kaum nach fünfzig Jahren erholen konnte. Der noch zu Anfang der Reformation so kräftig sich entfaltende Patriotismus verschwand, seitdem die Ausländer in Deutschland über dessen Schicksal entschieden, er erwachte erst nach anderthalb Jahrhunderten in Folge der Befreiungskriege. Auch die deutsche Literatur, deren Aufblühen im sechszehnten Jahrhundert Erfreuliches versprach, erlitt durch die überhand nehmende Sprachmengerei einen herben Stoß. In der lnthe-
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