1914 -
Breslau
: Hirt
- Autor: Seydlitz, Ernst von
- Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Regionen (OPAC): Hessen-Nassau
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
D. Staatliche Einrichtungen der Provinz.
I. Die Verwaltung.
1. Die Verwaltungsbehörden. Die Provinz Hessen-Nassau ist zum Zweck
der Verwaltung in die beiden Regierungsbezirke Cassel und Wiesbaden eingeteilt.
An der Spitze der Verwaltung steht der vom König von Preußen ernannte Ober-
Präsident, der in Cassel seinen Sitz hat- unter ihm stehen zur Leitung der
Regierungsbezirke zwei Regierungspräsidenten, der eine in Cassel, der
andere in Wiesbaden. Der Regierungsbezirk Cassel zerfällt in 24, der Regierungs-
bezirk Wiesbaden in 17 Kreise, die von Landräten verwaltet werden. Jeder
Kreis besteht aus Stadt- und Landgemeinden, in Hessen kommen noch Guts-
bezirke hinzu, an ihrer Spitze stehen Bürgermeister. Die Städte Cassel,
Hanau, Wiesbaden, Frankfurt bilden besondere Stadtkreise mit Ober-
bürgermeistern an der Spitze.
Die Größe der Kreise schwankt beträchtlich und richtet sich in der Regel
nach der Bevölkerungsdichte: je dichter die Bevölkerung, um so kleiner der
Kreis, und umgekehrt. Der Stadtkreis Hanau umfaßt nur etwa 12 qkm,
der Landkreis Hanau 297 qkm- er ist der kleinste, aber nach Fulda der
am dichtesten bevölkerte Landkreis des Regierungsbezirks Cassel, während
der Nachbarkreis Gelnhausen mit 644 qkm der größte des Regierungsbezirks
Cassel und der Kreis Biedenkopf mit 677 qkm der größte Kreis der ganzen
Provinz ist. Die Kreise sind in der Regel völlig willkürliche Gebilde, die
selten auf natürliche Grenzen Rücksicht nehmen.
2. Selbstverwaltung und Volksvertretung. An der Spitze der Kom-
munalständischen Verwaltung steht der Landesdirektor, sie verwaltet den
Bau von Landstraßen, die Landeskreditkasse, Landeskrankenhäuser, Irren-
anstalten, das Landarmenwesen usw. Die Kreise entsenden zur Regelung ihrer
inneren Angelegenheiten ihre Vertreter in den Provinziallandtag (für den
Regierungsbezirk Wiesbaden in den Kommunallandtag), die einzelnen Ge-
meinden in den Kreistag. Der Provinziallandtag wählt zu seiner Vertretung
den Provinzialausschuß, der Kreistag den Kreisausschuß. Den Bürgermeistern
steht der Gemeinderat (Stadtrat) und der Gemeindeausschuß (Stadt-
verordnete) zur Seite.
In den Deutschen Reichstag entsendet die Provinz 14 Abgeordnete,
in den Preußischen Landtag (Abgeordnetenhaus) 26.
Ii. Die Rechtspflege.
Die Rechtspflege wird von den Amtsgerichten, Landgerichten und Ober-
landesgerichten ausgeübt.
Hessen-Nassau hat zwei Oberlandesgerichte, eins in Cassel, das
andere in Frankfurt. Die Oberlandesgerichtsbezirke decken sich aber nicht ^
ganz mit den Regierungsbezirken. Der Oberlandesgerichtsbezirk Cassel
mit Landgerichten in Cassel, Marburg und Hanau umfaßt einerseits
noch den Kreis Biedenkopf sowie die zu Waldeck gehörenden Amts-
gerichte Arolsen, Korbach, Wildungen, anderseits sind von ihm die Kreise
Schmalkalden und Grafschaft Schaumburg ausgeschlossen: Schmalkalden gehört
zum Oberlandesgerichtsbezirk Jena, zum Landgericht in Meiningen, die Graf-
schaft Schaumburg zum Oberlandesgerichtsbezirk Celle und damit zum