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1. Die mittlere und neue Welt - S. 101

1873 - München : Lindauer
101 ließ sich angelegen sein, dieses rasch vergrößerte Reich zur höchsten Blüte emporzuheben. -* ■■■ Für das deutsche Reich that Karl nur Etnes von Bedeutung: er erließ auf den Reichstagen zu Nürnberg und Metz (1356) die goldene Bulle, ein Reichsgesetz, welches vornehmlich dahin abzielte, den Streitigkeiten, welche die auf bloßem Herkommen beruhende Form der Kaiserwahl häufig mit sich führte, ein Ende zu machen. Gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes sollte nach dem Tode eines Kaisers der Erzbischof von Mainz in drei Monaten die Kurfürsten zu Frankfurt a. M. zu einer neuen Wahl versammeln, Stimmenmehrheit sollte entscheiden, die Krönung zu A achen geschehen, die Kurläuder unteilbar und die vier weltlichen, mit denen je eines der vier Erzämter (s. S. 49) verbunden war, nach dem Rechte der Erstgeburt erblich sein. Die Kurwürde oder das Wahlrecht wurde den Erzbis chöfen von Matz, Trier und Köln, dem Könige von Böhmen, dem Pfalzgrafen bei Rhein, dem Herzoge von Sachsen-Wittenberg und dem Markgrasen von Brandenburg zuerkannt. ^ w , rj Von den vielen Artikeln, welche die goldene Bulle ttt sich faßte, war einer gegen die Einungen gerichtet, welche die Städte seit Friedrich Ii gegen das zunehmende Raubwesen des Adels gebildet hatten (s. S. 88). Desungeachtet bestand die deutsche Hansa, der rheinische Stadtebuud und die schweizerische Eid-g enossenschast fort, und die Städte Schwabens, Ulm an der Spitze, bildeten den schwäbischen Städtebuud gegen den Grasen Eberhard Iii den Greiner (Zänker) von Württemberg, der feine Landeshoheit über die schwäbischen Reichsstädte auszudehnen strebte. Um den Einungen der Städte gegenüber nicht ohnmächtig dazustehen, gründete der Adel ähnliche Einungen, wie den Bund von St. Georg, derschlegler, der Martinsvögel, den Löwenbund, Falkenbuud u. a. m. In der Fehde, bte bald darauf zwischen dem schwäbischen Städtebunde und dem von der schwäbischen Reichsritterschaft unterstützten Grafen Eberhard von Württemberg ausbrach, erfochten die schwäbischen Städte über Eberhards Sohn Ulrich bei Reutlingen (1377) einen glänzenden Sieg, und der Kaiser, der seinem schon 1376 zum deutschen Könige gewählten Sohne Wenzel die Nachfolge sichern wollte, gestand den für den Augenblick an Macht überlegenen Städten das Einigungsrecht zu, obschon dies und die noch bei Lebzeiten des Kaisers erfolgte Wahl feines Sohnes Wenzel dem Inhalte der goldenen Bulle zuwiderlief. Wie Deutschland, so wurde auch Italien von Karl Iv fast ganz vernachlässig. Seine Sorge für letzteres beschränkte sich darauf, daß er den Papst Gregor Xi bewog, den im Jahre 1305 von Klemens V nach Avrgnon verlegten Sitz des Kirchenoberhauptes wieder in Rom aufzuschlagen (13*7). Da nach Gregors H Tode (1378) nicht bloß in Rom, sondern auch zu Avignon
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