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1. Die mittlere und neue Welt - S. 199

1873 - München : Lindauer
199 bett Türken um Friedensvermittlung angerufen, mit Rußland überein, sich selbst für die ihnen erwachsenen Kosten, und Rußland für die'zurückgabe der eroberten türkischen Lander durch eine Teiln ua Polens zu entschädigen. Der König und der mit Ausübung der Souveränetatsrechte betraute Reichstag*) mußten ein Drittel ihres bisherigen Gebietes abtreten (1772). Rußland erhielt den östlichen Teil von Litthanen und einen Teil Podoüens Österreich das rechte Ufer der obern Weichsel unter dem Namen der Königreiche Galnien und Lodomirien, Preußen das im Thorner Frieden.(1466) an Polen abaetretene Westpreußen (außer Danzig und Thorn nebst Gebiet), dazu Großpolen bis zur Netze und das Bistum Ermelaud. °?n dem eigentlichen Königreiche Polen dauerte dte Erbitterung gegen fcte Dissidenten fort, und ein 1778 von den Polen ausgegangener Versuch, die Gebrecheu ihrer Verfassung zu beseitigen, Mi'd durch Rußlands Machtwort erstickt. ^ § 63. Der öairische G-röfokgekrieg, 1778—1779* An 23ciient war 1777 mit dem Kurfürsten Mar Hi Joseph der Mannsstamm der jüngeren oder Ludwigschen Linie des Dauses Wittelsbach ausgestorben. Als der Kurfür,t Karl Theodor von der Pfalz, das Haupt der älteren oder Rudolsscheu Linie der Wittelsbacher, dem Lehnrechte und besondern Hausvertragen zufolge von Baiern Besitz ergriff, machte Kaiser Joseph Ii ans den Rat seines Ministers Kaunitz alte Ansprüche Österreichs aus eineu Teil von Baiern geltend. , Man zog zu diesem Zwecke in Wien einen uralten Lehensbrief hervor, vermöge dessen" beim Aussterben der Linie Niederbaiertt-Straubing mit Johann, dem Erwählten von Lüttich, der Kaiser Sigmuud seinen eigenen Schwiegersohn, den nachmaligen Kaiser Albrecht Ii, mit einem Teile der Straubingscheu Güter belehnt hatte. Die aus diesen Lehensbrief gestützten Ansprüche Oster-reich s waren unhaltbar, weil Kaiser Sigmund die Belehuuug seines Eidams Albrecht zurückgenommen, und Albrecht selbst allen Ansprüchen auf Niederbaier.n entsagt hatte. Glctchwol *) Dieser bestand aus zwei Kammern: 1. dem Senate, gebildet aus den Bischöfen, den Woiwoden, wie man die lebenslänglichen Verwalter der Provinzen nannte, den Kastellanen (ursprünglich Festungskommandanten) und den zwölf höchsten Staatsbeamten; 2. den Land boten oder den auf den Versammlungen jeder Woiwodschaft von den Edelleuten gewählten Abgeordneten des Ritter,tandes. 2u den Gesetzen und allen sogenannten Staatsangelegenheiten war Einstimmigkeit nötig und jeder Landbote konnte durch die Anwendung des freien Veto (hbermn veto) alle Verhandlungen abbrechen. Dies benutzten die benachbarten Nichte, um in Polen nie geordnete Zustände aufkommen zu lassen (von 55 Reichstagen, die in 110 Jahren verfassungsmäßig zusammentraten, sind 48 aufgelöst worden). Bisweilen schritt man zu den nach dem Gesetze nur in sehr wenigen Fällen zulässigen Konföderations-Reichstagen, bei denen Stimmenmehrheit entschied. Der Bürgerstand war von den Reichstagen ausgeschlossen, die Bauern waren Leibeigene teils der Krone, teils des Adels.
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